Erledigungen

Unter dieser Rubrik finden Sie ministerielle Erledigungen. Dies sind Befassungen der jeweiligen Ministerien mit Fragestellungen zur Auslegung des Berufsrechts und anderer gesetzlicher Regelungen. Sie stellen verbindliche Ergänzungen zu gesetzlichen Regelungen dar.

Positionspapiere

Hier finden Sie Positionspapiere von Physio Austria.

Positionspapiere stellen ein wichtiges Instrument des Berufsverbandes dar um dessen Position zu Fragestellungen der Berufsausübung, des Gesundheitswesens und der berufspolitischen Ausrichtung darzustellen. Dies sowohl gegenüber seinen Mitgliedern sowie der Öffentlichkeit, politischen Entscheidungsträger und anderen Stakeholdern.

Stellungnahmen

Hier finden Sie Stellungnahmen von Physio Austria zu Gesetzesvorhaben wie auch Verordnungsentwürfen, die dem parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess zugeführt wurden.

Physio Austria begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Rechtsbereinigung in Folge der Überführung der Hebammenausbildungen in den Fachhochschulbereich. Gleichzeitig fordert Physio Austria umgehend dieselbe Vorgehensweise für die Ausbildungen zu den gehobenen medizinisch-technischen Diensten.

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sn_physioaustria_hebg_novelle_2013_0.pdf 103.95 KB

Die aktuell in Begutachtung befindliche Änderung zum Ärztegesetz sieht vor, dass komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren vom ärztlichen Vorbehaltsbereich erfasst werden. Der Gesetzesentwurf war bis 8.11. in Begutachtung. Die diesbezügliche Stellungnahme hat Physio Austria im Rahmen des Begutachtungsprozesses eingebracht.

MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD), hat im Namen der MTD-Berufsverbände und so auch von Physio Austria Stellung zum Entwurf eines Normengesetzes genommen. Wesentlich ist es MTD-Austria und den Berufsverbänden der sieben MTD sicherzustellen, dass Normungsprojekte nicht mit bestehenden Gesetzen und Verordnungen kollidieren. Daher sollen Normungsprojekte in sensiblen Lebensbereichen wie dem Gesundheitswesen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des zuständigen Bundesministeriums durchgeführt werden dürfen. Zur Vemeidung von Kollisionen regt MTD-Austria zudem an, dass in Normungsfragen ein Beirat eingerichtet wird, in dem jedenfalls alle Bundesministerien vertreten sein sollen. Nur so können eine grundsätzliche Ausrichtung eines Normungsinstituts im Einklang mit den rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien abgesichert sowie eine Normenkollision vermieden werden.

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sn_mtd_austria_normg_03.08.2015.pdf 118.23 KB

Abgrenzung Berufsrecht - Krankenanstaltenrecht

Stellungnahme des BMG zur Anfrage von Physio Austria betreffend die Anwendbarkeit des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes.

Diese Erledigung gibt Aufschluss darüber in wessen Tätigkeitsbereich die Anwendung der Osteopathie, Chiropraktik sowie Manipulationstechniken fällt. Bei der Erledigung ist zu beachten, dass es seit Ausgabe der Erledigung 2013, neue Regelungen zur Fortbildungspflicht bei den genannten Berufen gibt. Diese Regelungen tangieren jedoch nicht die Aussagen zur Osteopathie, Chiropraktik und Manipulation.

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Erledigung_BMG_Manipulation_12022013.pdf 998.77 KB

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich bei der Stoßwellentherapie – zur Behandlung von Muskel-, Fascien- und Sehnenstrukturen, im niedrigenergetischen Bereich – um eine nicht invasive physikalische Maßnahme handelt und diese mit dem Berufsbild der Physiotherapeut*in vereinbar ist.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich bei der Stoßwellentherapie – zur Behandlung von Muskel-, Fascien- und Sehnenstrukturen, im niedrigenergetischen Bereich – um eine nicht invasive physikalische Maßnahme handelt und diese mit dem Berufsbild der Physiotherapeut*innen vereinbar ist.

Stellungnahme des BMG zur Ausübung von Chiropraktik in Österreich.

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erledigung_bmg_chiropraktik_20092012.pdf 160.62 KB

Erledigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Erledigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Grundsätzlich sind in Österreich chiropraktische Techniken im Berufsbild von Ärzt*innen und Physiotherapeut*innen im Sinne eines Tätigkeitsvorbehalts geregelt. Das heißt, dass es ausschließlich diesen beiden gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen erlaubt ist, diese Techniken in der Ausübung ihres Berufs an Personen anzuwenden. Die Zuordnung erfolgt im Berufsbild von Ärzt*innen zur Manuellen Medizin, bei Physiotherapeut*innen zur manuellen Therapie. Eine diesbezügliche Erledigung des Gesundheitsministeriums ist im Jahr 2012 an Physio Austria ergangen.

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2024_02_29_chiropraktik_information.pdf 122.72 KB

Erledigung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum Einsatz von Telemedizin im Bereich der gehobenen medizinisch-technischen Dienste.

In diesen Ausführungen wird der Fragestellung nachgegangen, ob bzw. unter welchen Umständen das endotracheale Absaugen vom Berufsbild der Physiotherapeut*innen umfasst ist. Die Ausführungen orientieren sich an der aktuellen Gesetzeslage, dem aktuellen Berufsbild und einer Lege-artis-Berufsausübung.

Physiotherapeut*innen mit entsprechender Weiterbildung können und dürfen auch im Bereich der Wirbelsäule Manipulationen durchführen. Vor dem Hintergrund der Patient*innensicherheit und Qualitätssicherung hat das Präsidium von Physio Austria eine Expert*innenrunde einberufen, um die Voraussetzungen und erforderlichen Kompetenzen zu formulieren, die es zur ordnungsmäßigen Ausübung der Manipulation durch Physiotherapeut*innen braucht. Das Positionspapier "Fachgerechte Durchführung der Manipulation an der Wirbelsäule durch Physiotherapeuten" wurde in der Juli Ausgabe der Zeitschrift Manuelle Therapie 2017; 21:101-104 publiziert. Die Veröffentlichung auf der Webseite von Physio Austria erfolgt mit freundlicher Genehmigung des G. Thieme Verlags Stuttgart.

Detaillierungsgrad ärztlicher Anordnung, Eigenverantwortlichkeit und Physiotherapeutische Diagnose

MTD-Austria Kommentar zum Medizinischen Assistenzberufe - Gesetz, kurz MAB-Gesetz, ab sofort einsehbar.

Am 12.06.2012 hat der Nationalrat gesetzliche Änderungen von Gesundheitsberufen beschlossen. Wesentliche Neuerungen ergeben sich für Physiotherapeut*innen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Sportwissenschafter*innen in der Trainingstherapie, hierbei geht es vor allem um Anordnungs -und Aufsichtsrechte von Physiotherapeut*innen gegenüber Sportwissenschafter*innen.

Physiotherapeut*innen mit Spezialisierung im Bereich Psychiatrie und Psychosomatik – Mental Health Physiotherapy (PTMH) finden darin die verschriftlichte Identifikation der für ihr Tätigkeitsfeld erforderlichen Kompetenzen. Wir danken Stefan Perner, Manuela Kundegraber und Elisabeth Jelem-Zdrazil herzlich für die hervorragende Arbeit in der Arbeitsgruppe, die für die Erstellung des Dokuments geschaffen wurde.

Die Erledigung befasst sich mit der im MTD-Gesetz im Rahmen der Fortbildungspflicht geregelten Fünfjahresfrist sowie die Konsequenzen der Nichteinhaltung der Fortbildungsverpflichtung.

Physiotherapeut*innen sehen Primary Health Care (PHC) als ein dynamisches Modell, das eine allseits zugängliche, personenzentrierte und umfassende Versorgung mit Gesundheits- und Gemeinschaftsdienstleistungen durch ein Team von unterschiedlichen Gesundheits- und Sozialberufen bereit stellt.

Alle Kinder sollen zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort die passende Leistung erhalten, um die Gesundheit zu bewahren und rechtzeitig Probleme/Risiken zu identifizieren. Auch im Rahmen des Mutter-Kind-Pass Programmes mit einem Screening der Kinder von Null bis sechs Jahren als Basisprogramm ist das Einbinden von Physiotherapeut*innen als Fachexpert*innen für Bewegung und Bewegungsentwicklung dringend geboten. Dadurch kann gewährleistet werden, dass ein potentielles Problem/Risiko in diesem Bereich erkannt und korrekt beurteilt wird, sodass ein betroffenes Kind weiterer Risikoabklärung zugeführt werden kann.

Die physiotherapeutische Forschung umfasst alle Bereiche, die sich auf die Physiotherapie auswirken.

Die Entwicklung und Verbreitung von Erkenntnissen aus der physiotherapeutischen Forschung sind für die evidenzbasierte Berufsausübung unerlässlich.

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pp_physiotherapie_und_forschung.pdf 104.35 KB

Komplementäre Behandlungsformen nehmen einen immer bedeutenderen Platz im Gesundheitswesen ein, erfreuen sich in der Öffentlichkeit immer größerer Beliebtheit und stellen damit durchaus einen aufstrebenden Markt dar. Vor allem in der freiberuflichen Praxis gib es mitunter eine hohe Motivation, komplementäre Behandlungsformen in das physiotherapeutische Portfolio aufzunehmen. Damit gehen jedoch auch einige Fragestellungen – nicht zuletzt hinsichtlich der Anwendbarkeit im Rahmen des Berufsbildes – einher. Das vorliegende Positionspapier soll eine Hilfestellung bei der Auswahl und Anwendung komplementärer Behandlungsmethoden geben.

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phy_pospapier_komplmed_f3-1.pdf 318.8 KB

Erledigung des Bundesminsterium für Gesundheit zum Thema der Beratung durch Physiotherapeut*innen im Kontext psychologischer Beratungsleistungen unter Bezugnahme auf das Psychologengesetz 2013.

Physio Austria begrüßt die geplante Regelung der Anzeige- und Meldepflichten für Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, damit auch der Physiotherapeut*innen, zumal diese wichtige Regelung bislang im MTD-Gesetz leider noch keine Berücksichtigung fand.

Grundsätzlich begrüßt Physio Austria das Ziel der geplanten Ärztegesetznovelle, die Ärzt*innenausbildung entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie einer qualitätsgesicherten Ausbildung zu reformieren. Der Berufsverband der Physiotherapeut*innen Österreichs weist allerdings darauf hin, dass der Stärkung der Primärversorgung sowie dem Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit, die als Ziele der Gesundheitsreform 2013 definiert wurden, mit den, gemäß vorliegendem Entwurf geplanten Ausbildungsmaßnahmen, nicht Rechnung getragen wird. Weitergehende Anpassungen der Ausbildung werden als erforderlich erachtet.

MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, als Vertreter der sieben Berufsverbände für Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und Radiologietechnologie lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf zum Gesundheitsberuferegister entschieden ab.

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sn_mtd-austria_gbregg_0 (1).pdf 128.65 KB

Physio Austria ist eine qualitätsvolle Ausübung des Berufes im Sinne einer optimalen Patient*innenversorgung ein zentrales Anliegen. Voraussetzung dafür ist neben der entsprechenden Qualifikation nicht zuletzt eine gerecht bemessene Entlohnung der hochqualifizierten Tätigkeit der Physiotherapeut*innen. Um Zweiteres zu gewährleisten, sind die Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft beauftragt die Kollektivvertragsverhandlungen im Sinne der Arbeitnehmer*innen, und damit auch der angestellt tätigen Physiotherapeut*innen, zu führen.

Physio Austria nimmt Stellung zum Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über generell akkreditierte Ausbildungen in der Trainingstherapie (TT-Akkreditierungsverordnung). In den Erläuterungen ist vermerkt, dass der vorliegende Verordnungsentwurf die Universitätsstudien festlegt, die als Ausbildungseinrichtungen für Trainingstherapie anerkannt sind (generelle Akkreditierung). In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dieser Akkreditierung ausschließlich um eine Akkreditierung der konkret genannten Studienpläne, nicht jedoch der Universitäten handeln kann.

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sn_physio_austria_tt_akkv_18092014.pdf 103.57 KB

In der Physiotherapie gelten hohe Standards für die Dienstleistungserbringung und es wird kontinuierlich an der Qualitätsverbesserung gearbeitet. Im Sinne der Transparenz und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auch der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe annimmt, wie er es nun erneut in einem Test freiberuflich tätiger Physiotherapeut*innen bzw. physiotherapeutischer Einrichtungen getan hat.

Physio Austria bemängelt allerdings, dass leider allzu oft nicht regelkonformes Verhalten die große Mehrzahl der korrekt erbrachten und hochqualitativen Leistungen in die Marginalität rückt.

Physio Austria hat Kenntnis davon erlangt, dass eine Petition ins Leben gerufen wurde, um die medizinische Trainingstherapie auch durch Trainingstherapeut*innen künftig ohne ärztliche oder physiotherapeutische Aufsicht durchführen zu dürfen.
Da diese Petition unmittelbar das Berufsbild der Physiotherapie betrifft, Physio Austria explizit Erwähnung findet und beim Antragsteller zudem ein falsches Bild der österreichischen Rechtslage im Zusammenhang mit Regelungen zur Krankenbehandlung vorliegen dürfte, hat Physio Austria eine entsprechende Stellungnahme im Sport- sowie dem Sozialministerium eingebracht.

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) erlassen und das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen – BSEOG sowie das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 (ADBG 2007) geändert werden; GZ S91017/2-ELeg/2017 (2) Betreffend den o.g. Entwurf nimmt Physio Austria, der Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs als Vertretung der Interessen der Physiotherapeut*innen Österreichs, Stellung.

Physio Austria ersucht dringend die Novellierung der Regelungen zur verkürzten Ausbildung für Masseur*innen auch dahingehend zu nutzen, fachlich inhaltliche Inkorrektheiten in der Ausbildungsverordnung zu bereinigen.

Die Lehrinhalte zum Unterrichtsfach „Grundzüge der Rehabilisation und Mobilisation“ sind grundsätzlich nachvollziehbar. Inakzeptabel ist jedoch die Aufschlüsselung der Lehrkräfte, indem Heilmasseur*innen als für dieses Unterrichtsfach mögliche Lehrkräfte genannt werden. Dies kann nur auf einen redaktionellen Fehler zurück zu führen sein, da die Inhalte dieses Faches originär physiotherapeutischer Natur sind, welche als neue Ausbildungsinhalte für Medizinische Masseur*innen/Heilmasseur*innen aufgenommen wurden.

In Bezug auf den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (GBRG-Novelle 2017) BMGF-92250/0051-II/A/2/2016, bedankt sich MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD), für die Gelegenheit zur Stellungnahme und erlaubt sich zum Entwurf als Vertreter der Interessen der im MTD-Gesetz, BGBl 1992/460 idF BGBl I 2015/33, geregelten Berufe Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und Radiologietechnologie Stellung zu nehmen.

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sn_gbrg_novelle_mtd-austria_02022017.pdf 448.43 KB

Physio Austria nimmt Stellung zum Entwurf der MMHmG-Novelle 2015 sowie zur MTD-Gesetz-Novelle 2015 und zur MABG-Novelle 2015.

Betreffend den Entwurf des EU-Berufsanerkennungsgesetzes Gesundheitsberufe 2016 (EU-BAG-GB 2016) erlaubt sich Physio Austria, der Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs als Vertretung der Interessen der Physiotherapeut*innen Österreichs, auf die Ausführungen in der Stellungnahme von MTD-Austria, dem Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste zu verweisen.

Physio Austria schließt sich der genannten Stellungnahme vollinhaltlich an und ersucht nicht zuletzt im Hinblick auf die Tragweite und Relevanz des Gesetzesentwurfes um entsprechende Berücksichtigung.

Kritische Anmerkungen zum Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (GZ-G) und Anregungen für eine Reform der Versorgung durch Gesundheitsberufe in bedarfsgerechten innovativen Versorgungsformen.

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sn_physioaustria_grg_2013_0.pdf 132.48 KB

Physio Austria schließt sich der Stellunnahme von MTD-Austria zum Entwurf einer Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2015) vollinhaltlich an und geht in einem ergänzenden Dokument auf physiotherapiespezifische Aspekte ein.

In Bezug auf den im Betreff genannten Entwurf erlaubt sich Physio Austria, der Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs, als Vertretung der Interessen der Physiotherapeut*innen Österreichs, auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Stellungnahme von MTD-Austria, Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste zu verweisen.

Physio Austria schließt sich der Stellungnahme von MTD-Austria vollinhaltlich an und ersucht um Berücksichtigung der Ausführungen.

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sn_physio_austria_gbrg_novelle_2017.pdf 93.19 KB

Multiprofessionelle Zusammenarbeit ist nicht zuletzt gemäß dem PHC-Konzept, welches 2014 durch die Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen wurde, ein unverzichtbares Kernelement der Primärversorgung. Grundsätzlich wird auf die Ausführungen in der Stellungnahme von MTD-Austria, Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste verwiesen, der sich Physio Austria vollinhaltlich anschließt.

Physio Austria ist die qualitätsgesicherte und evidenzorientierte Ausübung der Physiotherapie im Sinne einer optimalen Patient*innenbetreuung ein zentrales Anliegen. Daher begrüßt Physio Austria die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Wirkungsweisen physiotherapeutischer Interventionen. Aufgrund einer veränderten Bewilligungspraxis der WGKK im Zusammenhang mit der Manuellen Lymphdrainage bzw. Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie (KPE) ab April 2015 wurde Physio Austria auf ein vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HV) an der Med Uni Graz in Auftrag gegebenes Review zum Thema der Wirksamkeit der Manuellen Lymphdrainage bzw. Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie aufmerksam. Da die Schlussfolgerung im Review Auswirkungen wie Kürzungen der Leistungen für Patient*innen haben kann, so wie es für die WGKK bereits zutrifft, hat sich Physio Austria näher mit der Arbeit auseinandergesetzt und das Review einer kritischen fachlichen Prüfung unterzogen.

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sn_physioaustria_hv_kpe_25052015.pdf 130.84 KB

Physio Austria begrüßt das Reformziel einer qualitätsgesicherten Ärzt*innenausbildung entsprechend zeitgemäßen Anforderungen an die medizinische Versorgung und Betreuung der Bevölkerung. Eine moderne Gesundheitsversorgung ist ohne interdisziplinärer und multiprofessioneller Zusammenarbeit undenkbar. Der vorliegende Entwurf der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 – ÄAO 2015 BMG-92107/0004-II/A/3/2015 scheint sich mit diesem Erfordernis jedoch nur im Ansatz befasst zu haben und berücksichtigt faktische Gegebenheiten sowie zukünftige Erfordernisse nur unzureichend.

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sn_physio_austria_aeao2015_22042015.pdf 162.51 KB

In Bezug auf den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (GBRG-Novelle 2020), erlaubt sich Physio Austria, der Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs – in Ergänzung zu den Ausführungen von MTD-Austria - wie folgt Stellung zu nehmen.

Die geplante Novelle der Spezialisierungsverordnung der Österreichischen Ärztekammer sieht eine Spezialisierung für Ärzt*innen aus dem Quellfachgebiet der Kinder- und Jugendheilkunde im Bereich der pädiatrischen Pneumologie vor. Bei den Inhalten der Spezialisierung ist auch das Erlangen von Kenntnissen über die pädiatrische Atemphysiotherapie vorgesehen. Dies wird von Physio Austria im Sinne der multiprofessionellen Zusammenarbeit begrüßt. Festzuhalten ist, dass es hier nicht um Erfahrung und Fertigkeiten im Bereich der (Atem-)Physiotherapie für die betroffenen Ärzt*innen geht. Entsprechend hat Physio Austria Stellung genommen.

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sn_spezv4_physioaustria_02112020.pdf 232.96 KB

In Bezug auf den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (GBRG-Novelle 2020), erlaubt sich Physio Austria, der Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs – in Ergänzung zu den Ausführungen von MTD-Austria - wie folgt Stellung zu nehmen.

Physio Austria begrüßt die geplanten Aufgaben im Sinne der Gesundheitsvorsorge der schulbesuchenden Jugend, sieht jedoch für die Zukunft ein großes Potenzial durch die Berücksichtigung weiterer Gesundheitsberufe, um die Kinder- und Jugendgesundheit gezielt zu fördern und die Gesundheitskompetenz der jungen Bevölkerung für die Zukunft zu stärken.

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sn_physioaustria_schulae-vo2019_korr.pdf 100.41 KB

Physio Austria wendet sich mit der dringenden Forderung an pro mente Reha, die zur Kenntnis gebrachte weitreichende Entscheidung, neue Mitarbeiter*innen nach einem schlechteren Kollektivvertrag einzustufen, zu widerrufen

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stellungnahme_pro_mente_reha.pdf 113.17 KB

Erledigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Frage der vaginalen und/oder rektalen Palapation im Rahmen des Beckenbodentraings.

Die Kurse von Physio Austria orientieren sich – so es aus den Teilnahmebedingungen nicht anders hervorgeht – grundsätzlich am Berufsbild der/des Physiotherapeutin/Physiotherapeuten mit dem Ziel, dass die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten auf der Grundlage einer physiotherapeutischen Basisqualifikation gefördert und vertieft werden.

Physiotherapie ist die Arbeit mit Bewegung und umfasst physiotherapeutische Verfahren der Bewegungstherapie sowie begleitende Maßnahmen der physikalischen Therapie. Physiotherapie fokussiert dabei auf die Bewegungsfähigkeit und alle diese beeinflussenden Systeme (insbesondere das Organsystem, Bewegungssystem, Nervensystem) sowie auf das Zusammenspiel von Sensorik und Motorik.

Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Personen mit einem Diplom einer medizinisch-technischen Akademie ebenso Zugang zu einer Masterausbildung haben wie jene mit Abschluss eines entsprechenden FH-Bachelorstudiums wurde nun vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Schreiben vom 15. Juli 2022, GZ: 2022-0.515.591, auf Ersuchen von MTD-Austria beantwortet.

Im Downloadbereich finden Sie diese Erledigung sowie eine Erläuterung zum Schreiben des BMBWF.