FAQ für PatientInnen
Wie läuft ein Hausbesuch ab? Welche Therapiemittel stehen dabei zur Verfügung?
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Wer reicht die Rückforderung bei der Kasse ein?
Wer reicht die ärztliche Verordnung zur Bewilligung bei der Kasse ein?
Ihre verordnende Ärztin/ihr verordnender Arzt ist AnsprechpartnerIn für eine unter Umständen notwendige, genauere medizinische Begründung der Therapie oder der Bereitstellung von zusätzlichen ärztlichen Befunden. Sollte es sich nicht um die erste Therapieserie handeln, kann auch die Bereitstellung von Unterlagen zum Behandlungsverlauf durch die behandelnde Physiotherapeutin/den behandelnden Physiotherapeuten oder im Rahmen der Neuverordnung durch die Ärztin/den Arzt notwendig sein (z.B. ist bei chronischen Versicherten der WGKK halbjährlich ärztliche Auskunft über den Therapieverlauf notwendig). Da die Bewilligung je nach Einschätzung durch die Chefärztin/den Chefarzt auch zusätzlicher Informationen über die Therapieziele, die Wirksamkeit der Therapie und die Notwendigkeit weiterer Therapieeinheiten bedarf, können Sie natürlich Ihre Physioherapeutin/Ihren Physiotherapeuten auf diese therapeutischen Fragen ansprechen. Manche VertragstherapeutInnen können ihren PatientInnen anbieten, die Verordnung direkt an die Kasse zur chefärztlichen Bewilligung einzureichen.