Zugang zu Masterstudien für Berufsangehörige gemäß MTD-Gesetz

Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Personen mit einem Diplom einer medizinisch-technischen Akademie ebenso Zugang zu einer Masterausbildung haben wie jene mit Abschluss eines entsprechenden FH-Bachelorstudiums wurde nun vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Schreiben vom 15. Juli 2022, GZ: 2022-0.515.591, auf Ersuchen von MTD-Austria beantwortet.

Im Downloadbereich finden Sie diese Erledigung sowie eine Erläuterung zum Schreiben des BMBWF.

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