Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.

Update - Stand 27. Jänner 2021, 16:13 Uhr

Die 3. Covid-19 Notmaßnahmenverordnung ist seit 25. Jänner 2021 in Kraft. Wir haben Antworten auf die folgenden Fragen in diesem Dokument [28. Jänner: nun aktualisiert] für Sie als PhysiotherapeutIn zusammengefasst:

  • Schutzmasken – Verpflichtung oder Empfehlung?
  • Testung – Verpflichtung oder Empfehlung?
  • Welche Art des Tests hat offiziell Gültigkeit?

 

[Nachtrag 28. Jänner 2021: Auf der Seite www.oesterreich-testet.at finden Sie Informationen dazu, wie und wo Sie sich für einen freiwilligen und kostenlosen Covid-19-Schnelltest in Ihrem Bundesland anmelden können.]

Update - Stand 22. Jänner 2021, 13:22 Uhr

Die 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung wurde nunmehr als Bundesgesetzblatt ausgegeben und tritt mit 25. Jänner in Kraft. Physio Austria ist derzeit mit der juristischen Prüfung befasst, welche Auswirkungen diese Verordnung auf die physiotherapeutische Praxis hat. Es ist Anfang kommender Woche mit mehr Detailinformationen zu rechnen. Bitte beachten Sie unsere laufende Berichterstattung sowie die Corona-FAQ für Mitglieder.

 

Es ist dringend darauf hinzuweisen, dass die 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung aus aktueller Sicht nicht mit den Handlungsempfehlungen des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe übereinstimmt. Wir müssen aktuell davon abraten, diesen Handlungempfehlungen ohne Berücksichtigung der neuen Verordnung Folge zu leisten. Wir sind mit einer Klärung mit dem Bundesministerium bzw. dem Krisenstab befasst.

 

Aufgrund der 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ist das Tragen von FFP2-Masken in Kundenbereichen verpflichtend. Diese Regelung ist auch in physiotherapeutischen Praxen, d.h. auch von Seiten der PatientInnen und des Praxispersonals, umzusetzen. Für den Bereich der Hausbesuche wird eine entsprechende Fragestellung an den Krisenstab ergehen.

Update - Stand 20. Jänner 2021, 13:25 Uhr

Abermals haben wir im Sinne einer guten Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Behörden bezüglich der von uns geforderten Impfmöglichkeit für alle PhysiotherapeutInnen in Österreich in Phase I bei Entscheidungsträgern urgiert.

Physio Austria erreicht derzeit eine Vielzahl an Anfragen zu den von der Regierung angekündigten, ab 25. Jänner geltenden neuen Regelungen hinsichtlich der Verpflichtung, in diversen Bereichen eine FFP2-Maske zu tragen und zum Thema Auflagen und Möglichkeiten für Testungen. Wir sind aktuell dabei, die Fragestellungen, z. B. ob PatientInnen künftig bei der Therapie eine FFP2-Maske tragen müssen oder inwiefern die Teststrategie an die Erfordernisse freiberuflich Tätiger angepasst wird, einer Klärung zuzuführen. Sobald uns dazu nähere Informationen vorliegen, werden wir informieren.
Bis auf Weiteres sind die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit 22. Dezember 2020 aktualisierten Handlungsempfehlungen für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe für die Ausgestaltungen der Therapie und Schutzausrüstung heranzuziehen.

Update - Stand 19. Jänner 2021, 11:53 Uhr

Im Webshop für PhysiotherapeutInnen finden Sie nun neue Masken und Schutzausrüstung, die von der ÖGK an uns geliefert wurden.

 

Noch immer erfahren wir von Entscheidungsträgern nichts Aktuelles zu den Impfmöglichkeiten. Wir fordern: PhysiotherapeutInnen in ganz Österreich müssen in Phase 1 die Möglichkeit erhalten, geimpft zu werden. Weiterhin urgieren wir bei den zuständigen Behörden. Wenn Sie sich als PhysiotherapeutIn impfen lassen möchten, melden Sie sich bitte über die bundeslandspezifische Anmeldeplattform für eine Impfung an. Informationen zu den Impfmöglichkeiten in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Österreich-impft-Webseite.

 

Eine Presseaussendung zum Thema schwangere freiberuflich tätige Therapeutinnen wurde heute von Ergotherapie Austria verschickt. 

Update - Stand 15. Jänner 2021, 12:59 Uhr

Dass uns die zuständigen Entscheidungsträger in Bezug auf die Impfmöglichkeit für PhysiotherpaeutInnen schlichtweg ignorieren, ist inakzeptabel. Wir fragten nach und urgierten. Bei mehr als einem Dutzend Stellen. Wir waren geduldig genug. In einer Presseaussendung fordertn wir die sofortige Impfmöglichkeit für Physiotherapeuten. Zuständige stecken ihren Kopf in den Sand, das akzeptieren wir nicht.
Hier finden Sie unsere Aussendung.

Update - Stand 13. Jänner 2021, 15:50 Uhr

Wir fordern, dass die gesamte Berufsgruppe der Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen  das heißt sowohl Physiotherapeuten im angestellten als auch im niedergelassenen Bereich  in Phase 1 die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfung erhält. Unsere Forderung richteten wir in personalisierten Schreiben (die Vorlage für die individualisierten Aussendungen finden Sie hier) an die Landeshauptmänner und -frau, die Landessanitätsdirektionen, GesundheitslandesrätInnen, ImpfkoordinatorInnen der jeweiligen Bundesländer. Zentral kontaktiert wird der nationale Impfkoordinator, der Krisenstab der Bundesregierung und die GesundheitssprecherInnen der Parteien. Derzeit sind niedergelassene Physiotherapeuten laut Priorisierung des nationalen Impfgremiums mit erhöhter und teilweiser hoher Priorität – je nach Tätigkeitsfeld – versehen. Dies bedeutet vermutlich eine Einreihung in die Phase 2 der Impfung (Februar–April 2021). Die Realisierung der Vorgehensweise obliegt den Bundesländern, deshalb kann es hier unterschiedliche Vorgehensweisen – auch je nach Verfügbarkeit der Impfdosen – geben. Physio Austria setzt sich seit Wochen intensiv für eine dringende Berücksichtigung der niedergelassenen PhysiotherapeutInnen ein. Heute erging dazu das Schreiben an die wesentlichen Entscheidungsträger:

Auf Landesebene:

  • Landeshauptmann/-frau
  • Landessanitätsdirektion
  • GesundheitslandesrätIn
  • ImpfkoordinatorIn

Auf Bundesebene:

  • Gesundheitsminister
  • Chief Medical Officer
  • Nationaler Impfkoordinator
  • Krisenstab der Bundesregierung
  • GesundheitssprecherInnen der Parteien

Die folgenden Fragen sind nun neu in unseren FAQs beantwortet (Kategorie Testungen Covid-19):

  • Darf ich Selbsttests zum Zwecke des Nachweises durchführen?
  • Darf ich Tests an PatientInnen in der freien Praxis/im Rahmen von Hausbesuchen durchführen und verrechnen?
Update - Stand 12. Jänner 2021, 16:08 Uhr

Wie in den Medien zu verfolgen ist, sind derzeit vorrangig die Länder mit dem Aufbau der Logistik für die Covid-19-Impfungen befasst. Die Koordination der Covid-19-Impfung obliegt nicht Physio Austria. Daher sind keine Vormerkungen bei Physio Austria möglich. Wir stehen jedoch den zuständigen Behörden mit Expertise und Informationen, z. B. zum Bedarf, zur Verfügung und mit einzelnen Ländern bereits im Austausch, um eine zeitnahe Umsetzung zu unterstützen.
Den aktuellen Planungsstand zur Durchführung und Organisation der Schutzimpfung veröffentlicht das Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) auf dessen Webseite unter diesem Link.
Sobald konkrete Informationen und nähere Details dazu vorliegen, wer, wann, wie und wo Zugang zur Impfung haben wird, werden wir darüber infomieren.
Beachten Sie bitte zudem auch die Informationen der Regionalen Behörden wie
z.B. die Informationen des Impfservice der Stadt Wien.
Bitte behalten Sie unsere Seite mit laufend aktualisierten Neuigkeiten im Auge. Sobald es wichtige Informationen zur Impfung gibt, werden wir dort darüber informieren.

Update - Stand 12. Jänner 2021, 13:41 Uhr

Bezüglich der eingehenden Fragestellungen zur Verwendung von FFP2-Masken mit Ventil möchten wir auf den eingeschränkten Anwendungsbereich von Masken mit Ventil hinweisen. Wie das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in seinen FAQ zu Mechanischen Schutzvorrichtungen sowie auch dem Dokument "Übersicht Einsatzbereiche verschiedener Maskenarten und Mund- Nasen-Schutzes im Gesundheits- / Sozialbereich"  hinweist, sind "Masken mit Ventil (wo die verbrauchte Atemluft ausgeblasen wird) [...] NICHT für den Fremdschutz tauglich. Sie sind daher Gesundheitsberufen im Umgang mit infektiösen Patienten/innen oder Bewohnern vorbehalten."
Empfohlene adäquate Schutzausrüstung für Angehörige der Gesundheitsberufe: siehe Dokument „Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung“ (Stand: 4.11.2020)

 

Die Frage "Haben schwangere freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen Anspruch auf vorzeitiges Wochengeld zur Zeit der Pandemie?" ist in unseren FAQ nun neu beantwortet.

Update - Stand 11. Jänner 2021, 13:36 Uhr

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Handlungsempfehlungen für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe - Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) - in einer überarbeiteten Version online gestellt. Die aktualisierte Version ist unter diesem Link einzusehen.
Grundsätzlich wird darin nochmals die Thematik der Schutzmaßnahmen etwas breiter aufgegriffen und u.a., so wie bisher auch von Physio Austria, weiterführend auf das Dokument "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung"  hingewiesen. Ebenso wird das Thema Gruppen aufgegriffen. Inwiefern die Umsetzung im Lockdown als erforderlich angesehen werden kann, obliegt demnach den zuweisenden ÄrztInnen und behandelnden PhysiotherapeutInnen.