Do., 30.09.2021

Rahmenvereinbarung Physiotherapie zwischen ÖGK und Physio Austria

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und Physio Austria haben eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung physiotherapeutischer Leistung in Österreich abgeschlossen. Dadurch soll die Sachleistung bundesweit ausgebaut werden. Es sind statt rund 290 (derzeit) ab 2022 590 Planstellen in ganz Österreich vorgesehen.

Wichtige Informationen und alle relevanten Dokumente haben wir hier für Sie zusammengefasst. Sie finden hier die Rahmenvereinbarung mit dem neuen Leistungskatalog, den Einzelvertrag, die verbindlichen Auflagen zur Praxisgestaltung und Ausschilderung sowie den Behandlungsplan.

Ebenso finden Sie dort auch die relevanten Informationen für den Wahlbereich, unter anderem die ÖGK-FAQs für den Wahlbereich und die für die Kommunikation an die Patient*Innen grafisch aufbereitete Tabelle mit den unmittelbaren Rückerstattungssätzen und selbstverständlich auch den jüngsten Brief der ÖGK an die niedergelassene Ärzteschaft, welche näher auf das Verordnungsprozedere und die Neuerungen im Leistungskatalog eingeht.

 

Hintergrund zur Rahmenvereinbarung

In Österreich arbeiten derzeit rund 11.000 PhysiotherapeutInnen überwiegend freiberuflich, davon sind aktuell rund 300 als VertragspartnerInnen der ÖGK tätig. Dem gegenüber steht eine Gesamtbevölkerung von rund 8,9 Millionen Menschen. Der Bedarf an Physiotherapie ist kontinuierlich steigend.
Vorarlberg, Tirol, Wien, Salzburg, Oberösterreich – in nur 5 von 9 Bundesländern gibt es bis dato Kassenverträge der ÖGK mit niedergelassenen, freiberuflich tätigen PhysiotherapeutInnen.  In den anderen vier Bundesländern hat der/die PatientIn bisher keine Option der Sachleistung bei physiotherapeutischen Einzelpraxen. Es gibt ausschließlich das System der WahltherapeutInnen, die PatientInnen tragen bis dato den Großteil der Behandlungskosten selbst.
Kassenplätze sind rar und – wenn überhaupt im Bundesland vorhanden – mit langen Wartezeiten verbunden. Bereits aus diesen wenigen Punkten wird klar, warum eine bundesweite Harmonisierung der Leistungen generell und eine Ausweitung der Sachleistung seit einigen Jahren seitens der Politik, Sozialversicherung und auch Physio Austria als notwendig gesehen werden.

Beginnend im März 2020 wurden von der ÖGK und Physio Austria intensive Gespräche zur Gestaltung eines Rahmenvertrags für Physiotherapie geführt, mit dem gemeinsamen Ziel, langfristig eine durchgehende, flächendeckende Versorgung mit Physiotherapie als Sachleistung in Österreich zu erreichen. Dieser Rahmenvertrag wurde nach intensiven Verhandlungen und dem Annähern durchaus diverser Positionen im September 2021 abgeschlossen. Ein Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung ist mit dem 1. Jänner 2022 angestrebt.
Verhandlungsführend für Physio Austria ist Präsidentin Constance Schlegl, wobei ein breit aufgestelltes Verhandlungsteam inklusive Juristin im Hintergrund die Verhandlungen begleitet. In die relevanten Entscheidungen waren alle Landesverbände von Physio Austria eingebunden und gegenüber der ÖGK durch Sabine Schimscha, Landesverbandvorsitzende in Wien, im Verhandlungsteam vertreten. Punktuell wurden zu Details ebenso VertragspartnerInnen sowie externe BeraterInnen für gesundheitsökonomische, wirtschaftliche und fachliche Aspekte involviert.

 

Was bedeutet der Rahmenvertrag und warum ist er so wichtig für die Physiotherapie in Österreich?

Der Rahmenvertrag ist die Grundlage für die Einzelverträge im niedergelassenen Bereich und bedeutet, dass der „Rahmen“ – also Tarife, qualitätssichernde Maßnahmen und die Voraussetzungen zu Vertragsverhandlungen – einheitlich und klar geregelt ist. In diesem Fall geht es um einen Vertrag zwischen der ÖGK und Physio Austria. Ein Rahmenvertrag betont darüber hinaus den Stellenwert der Physiotherapie im Gesundheitswesen und ermöglicht den bundesweiten Zugang der Bevölkerung zu Physiotherapie im niedergelassenen Bereich als Sachleistung. Da unter anderem die Kostenerstattung im Wahlbereich an das Vorhandensein von Verträgen gekoppelt ist, sind diese dringend erforderlich. Wenn kein Vertragswesen vorhanden ist, legt der jeweilige Sozialversicherungsträger einen Zuschuss in der Satzung fest, der nicht verhandelbar und beeinflussbar ist.
Dies bedeutet: die Rahmenbedingungen für die Vertragsleistung sind klar geregelt. Physiotherapie gilt damit als versorgungs- und systemrelevant. Sie wird als bundesweit notwendige Pflichtleistung in der Krankenbehandlung durch einen Ausbau der Sachleistung im Gesundheitssystem noch stärker verankert.