Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.

Update - Stand: 26. Mai 2020, 12:29 Uhr

Telephysiotherapie in der Online TherapeutInnen-Suche: Derzeit haben einige freiberuflich tätige KollegInnen ihr Angebot auch um digitale bzw. teletherapeutische Möglichkeiten erweitert. Damit dies auch nach außen sichtbar und bei Bedarf gefunden werden kann, ist nun auch ein Eintrag im TherapeutInnenprofil der Online-Suche von Physio Austria möglich. Bitte ergänzen Sie als Mitglied von Physio Austria diese Angabe mit einem Klick auf „Telephysiotherapie“, damit Ihr Angebot auch gleich genutzt werden kann!
Nähere Informationen zur TherapeutInnensuche finden Sie hier.

Update - Stand: 25. Mai 2020, 15:50 Uhr

Die folgenden Frage finden Mitglieder von Physio Austria nun neu im FAQ-Bereich beantwortet:

  • Welche Gültigkeitsdauer haben Zu- und Überweisungen während der COVID-19-Pandemie?
  • Wie ist das Vorgehen der Versicherungsbranche bei Schadensfällen durch Praxisschließungen aufgrund von Covid-19-Pandemie? Was müssen PhysiotherapeutInnen beachten?
Update - Stand: 20. Mai 2020, 15:24 Uhr

Die beiden folgenden Fragen sind seit gestern neu in unserem FAQ-Bereich beantwortet:

  • Was muss man derzeit beim Angebot von Physiotherapie in der Gruppe beachten?
  • Was sind medizinische (Schutz-)Masken, was gibt es noch und wo liegt der Unterschied?

Bitte loggen Sie sich mit Ihren Mitgliederdaten ein, um die Antworten auf die Fragen finden zu können.

Update - Stand: 15. Mai 2020, 14:56 Uhr

PhysiotherapeutInnen im pflegerischen Einsatz: Viele angestellte ErgotherapeutInnen und PhysiotherapeutInnen wurden in den letzten Wochen auf Stationen eingesetzt, um den alltäglichen Betrieb, vor allem vonseiten des Pflegepersonals, zu unterstützen. Zum Erhalt des Gesundheitssystems und zur Unterstützung bzw. Entlastung der Pflege unterstützen Ergotherapie Austria und Physio Austria dies selbstverständlich, sofern es keine Eingriffe in gesetzlich geregelte Vorbehaltstätigkeiten gibt.
Leider beobachten Ergotherapie Austria und Physio Austria derzeit, dass ArbeitgeberInnen nun – mit der sinkenden Infektionsrate und dem Rückgang von COVID-19 PatientInnen auf den Stationen – die KollegInnen der Ergotherapie und Physiotherapie auf den Stationen mitunter einsetzen wollen, damit das Pflegepersonal zum Abbau von Überstunden, Nachtgutstunden und Urlaub angehalten werden kann. Ergotherapie Austria und Physio Austria befürchten, dass die Verantwortlichen die Pandemie als Möglichkeit sehen, durch den Einsatz von ErgotherapeutInnen und PhysiotherapeutInnen als Ersatzpflegekräfte den akuten Pflegenotstand zu kompensieren. Allerdings sollten die Ausnahmeregelungen zur dienstlichen Anordnung anderer Tätigkeiten dem akuten Versorgungsengpass während einer Pandemie vorbehalten sein, um die Sicherheit der PatientInnen und die Wahrung der Kernkompetenzen und Tätigkeitsbereiche der einzelnen, gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe zu gewährleisten. Die Pandemie darf nicht als Schlupfloch genutzt werden, um den dringend notwendigen Handlungsbedarf in Bezug auf den anhaltenden Pflegemangel weiterhin zu ignorieren.
Vor diesem Hintergrund haben sich Ergotherapie Austria und Physio Austria mit einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesarbeiterkammer und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gewandt, um über aktuelle Entwicklungen betreffend der Übernahme von Tätigkeiten zur Unterstützung der Pflegeberufe während der Pandemie zu informieren.

 

In unserem FAQ-Bereich mit Antworten auf häufig an uns gerichtete Fragen sind nun die folgenden neuen Fragen beantwortet:

  • Kann auf das Tragen von MN-Schutz durch PatientInnen – ohne Notwendigkeit – allein auf deren unbegründeten Wunsch verzichtet werden?
  • Wie verpflichtend ist die aktuelle ministerielle Handlungsempfehlung im Allgemeinen und in Bezug auf die darin genannten Schutzmaßnahmen? Muss sie strikt eingehalten werden oder handelt es sich etwa um eine unverbindliche Empfehlung, deren Nichtbeachten folgenlos wäre?
  • Muss derzeit die aktuelle ministerielle Handlungsempfehlung für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe in physiotherapeutischen Praxen durch PhysiotherapeutInnen und PatientInnen eingehalten werden oder gelten in physiotherapeutischen Praxen andere (allgemeine) Verordnungen, wonach das Tragen von Mund-Nasen-Masken unter Umständen nicht verpflichtend wäre?
  • Wie wirken die aktuelle (Datum der Erstellung: 29.04.2020) Handlungsempfehlung des Ministeriums und die am 30.04.2020 verlautbarte COVID-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV) zusammen und sind auf den Praxisbetrieb in niedergelassenen Praxen anwendbar?
  • Darf einE PatientIn, die/der nachweislich aufgrund von gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen darf, abgelehnt werden? Und gibt es hier einen Unterschied von Vertrags- und WahlphysiotherapeutInnen?
  • Haben Vorschusszahlungen durch die ÖGK für VertragspartnerInnen einen negativen Einfluss auf die Unterstützungsleistung aus dem Härtefallfonds?

 

Update - Stand: 14. Mai 2020, 15:07 Uhr

Das BMSGPK hat sich an die Mitglieder der Arbeitsgruppe zum Gesundheitsziel 9 "Psychosoziale Gesundheit bei allen Bevölkerungsgruppen fördern" gewandt, um die Expertise der Arbeitsgruppe – in welcher Physio Austria über MTD-Austria vertreten ist – zum Thema Psychische Gesundheit in der Corona-Krise einzuholen. Es ist für Mitglieder unter dem Namen "Corona-Krise und psychische Gesundheit – Perspektive der Physiotherapie" im Downloadbereich für Mitglieder auf dieser Seite abrufbar.

Update - Stand: 8. Mai 2020, 21:24 Uhr

Heute hat uns das Antwortschreiben des Finanzministeriums auf die gemeinsame Anfrage von Physio Austria, Ergotherapie Austria und dem Verband der Diaetologen Österreichs von 17. April betreffend eines Rettungsschirms für die genannten Berufsgruppen erreicht. Wir haben unmittelbar nachgefragt, ob davon auszugehen ist, dass der Fixkostenzuschuss, so wie es auch beim Härtefallfonds der Fall ist, auch für selbstständig tätige DiätologInnen, ErgotherapeutInnen und PhysiotherapeutInnen zur Anwendung kommt. Sobald hier weitere Informationen vorliegen, werden wir informieren. Im genannten Schreiben weist das Finanzminiserium auf dessen FAQ hin, wo u.a. Informationen zu den steuerlichen Erleichterungen und weitere Hinweise zu finden sind. Die FAQ, die laufend aktualisiert werden, sind unter diesem Link abrufbar. Weiters wurde vom Ministerium eine eigene Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 050 233 770 erhalten Sie in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 und am Freitag von 7.30 bis 12 Uhr Auskünfte.

 

Ihre Fragen - unsere Antworten - FAQ: Es ist unser Anspruch, dass Sie faktenbasierte Informationen von uns erhalten und wir keine vagen Interpretationen oder Empfehlungen aussprechen. Vor diesem Hintergrund und der Vielzahl an Fragen, die uns täglich erreichen, nimmt die Bearbeitung mitunter mehr Zeit in Anspruch. Einige Fragestellungen können wir nicht unmittelbar beantworten, da wir dazu mit den Behörden in Kontakt treten müssen, um gesicherte Informationen ausgeben zu können oder auch unterschiedliche Dokumente und Informationsquellen dfür zur Beantwortung herangezogen werden. Dies betrifft u.a. auch Fragestellungen, die uns aktuell vermehrt zu den vom Ministerium veröffentlichten Handlungsempfehlungen (Version von 29. April), erreichen.
Aktuell sind wir u.a. mit folgenden Fragestellungen befasst und werden entsprechende Antworten zu diesen und anderen Fragestellungen nach und nach in den FAQ im Mitgliederbereich "Mein Physio Austria" veröffentlichen:

- Was sind medizinische Masken?
- Entspricht ein Plexiglasvisier einer Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung lt. Handlungsempfehlungen des Ministeriums?
- Benötige ich Handschuhe für die (Hands on) Therapie?
- Ist das Tragen von Einwegschürzen noch erforderlich?
- Wie gehe ich vor, wenn ich im Nachhinein informiert werde, dass meinE PatientIn positiv getestet wurde?
- Wie und in welchen Fällen erfolgt die Behandlung von Covid-PatientInnen im niedergelassenen Bereich?
- Die Handlungsempfehlungen des  Ministeriums sehen einen Abstand von 2m bei der Behandlung von Covid-PatientInnen und Verdachtsfällen vor - wie ist mit dieser Empfehlung umzugehen?
- Was ist bei Gruppentherapien aktuell zu berücksichtigen?
- Was ist bei der regelmäßigen (eigenen) Körpertemperatur-Kontrolle zu beachten? Ab wann ist "Vorsicht" geboten - was gilt als Symptom?

Update - Stand: 8. Mai 2020, 09:56 Uhr

Nach intensiven Bemühungen von Physio Austria übernimmt auch die BVAEB für die Dauer der Pandemie die Kostentragung für telemedizinische Behandlungen durch PhysiotherapeutInnen.
Die BVAEB hat uns am 6. Mai 2020 darüber informiert, dass die Regelungen zur Tele-Physiotherapie bzw. telemedizinischer Behandlung durch PhydiotherapeutInnen in gleicher Weise wie bei der ÖGK gelten und auch bereits praktiziert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Schreiben der ÖGK, welches nach Auskunft der BVAEB in gleicher Weise auch für diese gilt. Wir freuen uns über diesen wesentlichen Schritt.
 

Die Fragen "Wie ist im Falle einer Covid-19 Erkrankung einer/einer PhysiotherapeutIn in freier Praxis vorzugehen? Ist die Praxis grundsätzlich zu schließen? Wann kann die Tätigkeit wieder aufgenommen werden?" sind nun einem neuen FAQ-Beitrag beantwortet. Bitte melden Sie sich mit Ihren Physio Austria-Mitgliedsdaten an, um die Antwort sehen zu können.

In unserem gestern Nachmittag an unsere Mitglieder geschickten Newsletter (alle Newsletter finden Mitglieder hier) haben wir bereits auf die Sammlung der Medienberichte der letzten zwei Wochen verwiesen. Durch die Entwicklungen, die Covid-19 mit sich brachte, war Physiotherapie medial stark vertreten. Sowohl durch Sie und Ihre Aktivitäten zur Unterstützung der Menschen zuhause als auch durch unsere politischen Aktivititäten griffen zahlreiche Medien das Thema Physiotherapie auf. Hier finden Sie eine Auswahl der Medienberichte der Monate März und April. [Nachtrag: Bitte beachten Sie, dass Printartikel von gewissen Medien aus rechtlichen Gründen nicht zum Download zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die von uns zur Verfügung gestellten Dateien stellen daher lediglich eine Auswahl dar.]
Am kommenden Samstag (9. Mai, 18.00 Uhr) werden im Rahmen der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" übrigens Forderungen von Physio Austria ans Ministerium thematisiert.

Update - Stand: 5. Mai 2020, 09:52 Uhr

Da uns derzeit viele Fragen zu den gestern vom Ministerium veröffentlichten Handlungsempfehlungen erreichen, möchten wir informieren:
Laut den Empfehlungen vom Ministerium ist ab sofort die Behandlung aller PatientInnen, die Physiotherapie benötigen (nicht mehr ausschließlich AkutpatientientInnen), unter der Einhaltung der empfohlenen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus möglich.

Update - Stand: 4. Mai 2020, 15:45 Uhr

Die Handlungsempfehlungen des Ministeriums für nichtärztliche, freiberufliche Gesundheitsberufe (Datum der Erstellung: 29.04.2020) aufgrund der am 30. April beschlossenen Lockerungsverordnung sind soeben online gegangen. Erfreulicherweise wurde auf unsere Fragestellungen, die unsererseits ans Ministerium übermittelt wurden, detaillierter eingegangen. Bitte folgen Sie diesem Link.

Wir werden auf weitere allfällige, offene Punkte dazu bis morgen detailierter eingehen und unsere Einschätzung sowie gegebenenfalls unsere angepassten Empfehlungen dazu auf unserer Webseite veröffentlichen. Die Physio Austria-Handlungsempfehlungen für akutphysiotherapeutische Praxen sind bis auf Weiteres offline.

Kann man rechtlich belangt werden, wenn man sich nicht an die Empfehlungen des Ministeriums hält und keine Schutzausrüstung trägt? Unsere medizinrechtliche Darstellung zu den Haftungsfragen finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen eine reibungslose Wiederaufnahme bzw. Fortsetzung Ihres Praxisbetriebs!

Anhang Größe
leitlinie_covid_fin (1)_0.pdf 688.21 KB
Update - Stand: 30. April 2020, 22:48 Uhr

Die Lockerungsverordnung zu Covid-19 der Regierung ist soeben veröffentlicht worden. Unter Paragraph 2 findet sich ein Hinweis zum Betreten von Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden. Bitte folgen Sie diesem Link.

Die in diesem Zusammenhang dringend erwarteten aktuellen Handlungsempfehlungen zur Präzisierung für freiberufliche Gesundheitsberufe des Bundesministeriums sind zum jetzigen Zeitpunkt noch ausständig. Wir halten Sie infomiert!
Physio Austria wird diese und die angepassten Handlungsempfehlungen des Berufsverbands in entsprechend adaptierter Version – sobald möglich – veröffentlichen. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir aufgrund des Feiertags und Wochenendes erst ab nächster Woche Ihre sicherlich sehr dringenden Fragen dazu beantworten können. Was wir jetzt schon sagen können, ist, dass es am Montag eine konkrete juristische Einschätzung zu den Haftungsfragen auf unserer Webseite gibt: z.B. Kann man rechtlich belangt werden, wenn man sich nicht an die Empfehlungen des Ministeriums in Bezug auf die empfohlene Schutzausrüstung hält?