Mi., 29.06.2022

Aussetzung der Bewilligungspflicht

Wie bereits in den vergangenen Wochen intensiv zwischen der ÖGK und den Berufsverbänden besprochen und vorbereitet, dürfen wir Sie nunmehr darüber informieren, dass jetzt die Entscheidung für eine längerfristige, vorerst dreijährige Zeitspanne fixierte Aussetzung der Bewilligungspflicht für die physiotherapeutischen, ergotherapeutischen und logopädischen Behandlungen durch freiberuflich tätige Therapeut*innen in der ÖGK gefallen ist.

Die chefärztliche Bewilligung wird als Ergebnis dieses Prozesses für vorerst drei Jahre, somit für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025 offiziell ausgesetzt.


Dabei handelt es sich um eine grundlegende weitreichende Entscheidung für eine prinzipielle vorerst dreijährige Aussetzung der Bewilligungspflicht – die nunmehr losgelöst vom pandemischen Zusammenhang für den Wahlbereich in Geltung tritt. Diese nicht zuletzt durch den Abschluss des Rahmenvertrages und die Vorbereitungen der letzten Wochen in die Wege geleitete Weiterentwicklung ist ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung der Rahmenbedingungen, die nunmehr bundesweit für die physiotherapeutischen, ergotherapeutischen und logopädischen Behandlungen durch freiberuflich tätige Therapeut*innen im Wahlbereich gelten.


Damit ist eine langjährige Forderung nach einer Bewilligungsfreiheit über den Weg der Rahmenvertragsverhandlungen erfüllt worden.

Stand: 1. Juli 2022

 

Die ÖGK informiert die niedergelassenen Vertrags(fach)ärztinnen/-ärzte und Vertragsgruppenpraxen über die aktuellen Rahmenbedingungen für die Leistungen der freiberuflich tätigen Physiotherapeut*innen – Aussetzung der Bewilligung für vorerst 3 Jahre, Leistungskatalog des Rahmenvertrages über die Kassenleistungen sowie Details zur ärztlichen Verordnung – siehe das PDF (auch im Downloadbereich).

Die umfassenden Informationen zum Rahmenvertrag und alle seine Dokumente zum Herunterladen finden Sie hier:

Rahmenvereinbarung mit der ÖGK 

 

Genauere Informationen können Mitglieder hier einsehen: 

Gilt 2022 weiterhin für ÖGK und BVAEB die Aussetzung der Bewilligunspflicht für Hausbesuche und alle Positionen der Leistungskataloge?

Gibt es aktuell 2022 weiterhin eine Aussetzung der Bewilligungspflicht und längere Gültigkeit der Verordnung? 

Stand: 4. Juli 2022

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