Fr., 09.10.2020

Update - Stand 9. Oktober 2020, 9:21 Uhr

Die Aussetzung der Bewilligungspflicht durch die ÖGK und BVAEB ist weiterhin in Geltung: Die im März 2020 sowohl durch die ÖGK als auch durch die BVAEB im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossene Maßnahme der bundesweiten Aussetzung der Bewilligungspflicht bleibt bis auf Widerruf weiterhin in Geltung. Wir werden wie bisher, sobald uns Änderungen bekannt gegeben werden, umgehend zum Zeitpunkt der Wiedereinführung der Bewilligungspflicht auf unserer Webseite informieren.

Die Gültigkeitsdauer ärztlicher Verordnungen zur Physiotherapie wurde sowohl durch die ÖGK als auch die BVAEB als Maßnahme im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erstreckt - auf sechs Monate ab dem Tag, an dem diese ausgestellt wurden. Diese Maßnahme ist laut ÖGK und BVAEB mit einer Geltungsdauer bis zum 31.12.2020 beschlossen und daher weiterhin andauernd.