Update - Stand: 9. März 2022
Update Aktuelle Covid-Maßnahmen: Maskenpflicht weiterhin aufrecht
Die mit 5. März in Kraft getretenen Lockerungen gelten nicht für jene zu schützenden Bereiche, in denen sich vorwiegend vulnerable Personengruppen aufhalten wie insbesondere der Gesundheitsbereich. Damit bleibt u.a. auch die FFP2-Maskenpflicht im Rahmen der freiberuflichen Berufsausübung sowohl für Berufsangehörige als auch PatientInnen sowie Begleitpersonen bestehen. Ebenso bleibt das Erfordernis des Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr im Kontext der Berufsausübung durch PhysiotherapeutInnen bestehen.