Update - Stand: 9. April 2020, 18:10 Uhr
Erhalten VertragstherapeutInnen der ÖGK eine Bevorschussung? Für VertragstherapeutInnen der ÖGK ist ein Fortlaufen der Akontierungen, wie in manchen Bundesländern bereits in den Verträgen geregelt, geplant. Eine Vereinbarung für eine Honorarbevorschussung mit entsprechender Rückzahlungsregelung (bis voraussichtlich Ende 2021) ist derzeit mit Physio Austria in Ausarbeitung.
Sorgfalt bei der Berufsausübung ist uns zu Ihrer Sicherheit und auch zur Sicherheit Ihrer PatientInnen ein großes Anliegen. Folgende Dinge sind dabei zu beachten: Die Einhaltung der entsprechenden Infektionsschutzmaßnahmen als Voraussetzung für Behandlungen im aktuellen Kontext von Covid-19. Die verantwortungsvolle Einschätzung, ob die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere Hygienemaßnahmen (siehe Handlungsempfehlungen von Physio Austria), erfüllbar sind. Die Abwägung von Risiko und Dringlichkeit der Behandlung für die einzelnen PatientInnen. Bitte beachten Sie auch: Ihre berufliche Sorgfalt und die damit verbundene Haftung kann nicht durch Erklärungen oder durch Formulare, die Sie PatientInnen zur Einwilligung vorlegen, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Mitglieder von Physio Austria finden im Downloadbereich dieser Seite jedoch ein Formular für PatientInnen zum Thema Informationspflicht.
Wann ist einE PatientIn einE AkutpatientIn? EinE PatientIn gilt dann als akut, wenn er/sie durch eine Nichtbehandlung einen bleibenden, nachhaltigen Schaden in seiner/ihrer Funktion erleiden würde und dessen/deren momentane Lebens- und Arbeitssituation keinen Aufschub der Behandlung zulässt. Stellt einE ÄrztIn aktuell eine Verordnung über Physiotherapie aus, bescheinigt er/sie damit die medizinische Notwendigkeit der Therapie, auch unter den aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen. Bei älteren Verordnungen entscheidet jedeR BehandlerIn im Einzelfall, ob die Behandlung unter den gegebenen Umständen dringend erforderlich ist oder nicht. Die individuelle Entscheidung, wer einE AkutpatientIn ist, liegt in Ihrem Ermessen als PhysiotherapeutIn. Ist ab Mai lediglich ein physiotherapeutischer Akut- oder bereits ein Normalbetrieb möglich? Dazu und zu weiteren Fragestellungen sind wir derzeit mit dem Ministerium in Kontakt. Wir informieren, sobald wir Näheres erfahren haben.
Wir wissen, dass Sie gerne für Ihre AkutpatientInnen da wären und diese behandeln möchten. Die Situation zur Lieferung von Schutzausrüstung ist sowohl für Sie als auch für Physio Austria unbefriedigend. Das von uns erstellte Formular zur Bedarfserhebung von Schutzausrüstung wurde bislang von 1.700 PhysiotherapeutInnen ausgefüllt.
Die Schutzausrüstung der ÖGK wird voraussichtlich Ende nächster Woche, unabhängig davon, ob für Mitglieder oder Nichtmitglieder, nach einem sich aus dem erhobenen Bedarfsstand errechneten Verteilungsschlüssel von uns aufgeteilt werden können. Alle PhysiotherpeutInnen, die ihren Bedarf über unser Formular gemeldet haben, bekommen einen Teil der Schutzausrüstung, die uns von der ÖGK zur Verteilung zur Verfügung zugestellt wird. Unsere Erhebung verdeutlicht aber: Mit dem, was wir von der ÖGK an Ausrüstung geliefert bekommen, wird nicht einmal der Bedarf jener PhysiotherapeutInnen, die unser Formular ausgefüllt haben, gedeckt werden können. Zudem sind wir von der ÖGK dazu angehalten, VertragspartnerInnen, die dem Versorgungsauftrag unterliegen, zuerst auszustatten. Der Mangel an Schutzausrüstung betrifft bedauerlicherweise das gesamte Gesundheitswesen in Österreich.
Nach intensiven Bemühungen von Physio Austria übernimmt die ÖGK für die Dauer der Pandemie die Kostentragung für telemedizinische Behandlungen durch PhysiotherapeutInnen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Schreiben der ÖGK, welches uns gestern Abend erreicht hat. [Nachtrag 8. Mai 2020: Bitte beachten Sie die Informationen bezüglich BVAEB im Beitrag vom 8. Mai]
Zum Thema Hausbesuche ist aktuell eine Empfehlung in Ausarbeitung, die voraussichtlch im Laufe der kommenden Woche zur Verfügung gestellt werden kann. Zudem haben wir zum Thema Hausbesuche eine Anfrage an das Gesundheitsministerium gerichtet. Die Antwort darauf ist noch ausständig. Wenn Hausbesuche bei AkutpatientInnen durchgeführt werden müssen, empfehlen wir, unbedingt auch in diesem Rahmen auf adäquate Schutzausrüstung zu achten. Wir empfehlen, HausbesuchspatientInnen als HochrisikopatientInnen einzustufen.
Die von uns publizierten Standards für Einzelpraxen und Praxengemeinschaften überarbeiten wir derzeit. Sie werden in der Woche nach Ostern von uns online gestellt.
PhysiotherapeutInnen haben in den letzten Tagen und Wochen Dokumente ausgearbeitet, die sie uns und Ihnen dankenswerterweise zur Verfügung stellen. Sind auch Sie aktiv? Bitte melden Sie sich bei uns, wir nehmen Ihre Aktivität auf unserer Webseite auf. Auch auf die Videos, die von KollegInnen für KollegInnen erstellt wurden, möchten wir an dieser Stelle abermals hinweisen.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| brief_telemedizin_physio_0 (1).pdf | 278.08 KB |