Mi., 07.07.2021

Update - Stand 7. Juli 2021, 16:01 Uhr

Ausschließlich für das Bundesland Wien gilt derzeit zusätzlich eine Sonderregelung – die Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021 – mit der bis einschließlich 31. August 2021 insbesondere die „3G“-Regel und weitere Schutzmaßnahmen in bundesweit gelockerten Bereichen beibehalten werden.

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