Update - Stand 7. Juli 2021, 16:01 Uhr
Ausschließlich für das Bundesland Wien gilt derzeit zusätzlich eine Sonderregelung – die Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021 – mit der bis einschließlich 31. August 2021 insbesondere die „3G“-Regel und weitere Schutzmaßnahmen in bundesweit gelockerten Bereichen beibehalten werden.
Downloads
| Anhang | Größe |
|---|---|
| wiener_covid-19-oeffnungsbegleitverordnung_2021 (1).pdf | 81.92 KB |