Update - Stand: 7. Juli 2020, 10:30 Uhr
PhysiotherapeutInnen im pflegerischen Einsatz: Im Zuge der rechtlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wurde u.a. in § 3a Abs. 7 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, idgF., verankert, dass „für die Dauer einer Pandemie [...] für unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung auch Personen herangezogen werden [dürfen], die weder zur Ausübung eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufs noch das Ausbildungsmodul gemäß Abs. 1 Z 2 absolviert haben.“ Auf Basis dieser Regelungen wurden in den letzten Wochen viele angestellt tätige ErgotherapeutInnen und PhysiotherapeutInnen auf Stationen eingesetzt, um den alltäglichen Betrieb, vor allem des Pflegepersonals, zu unterstützen. Zum Erhalt des Gesundheitssystems und zur Unterstützung bzw. Entlastung der Pflege unterstützen Ergotherapie Austria und Physio Austria dies selbstverständlich, sofern es keine Eingriffe in gesetzlich geregelte Vorbehaltstätigkeiten gibt.
Leider war und ist zu beobachten, dass ArbeitgeberInnen mit der sinkenden Infektionsrate und dem Rückgang von COVID-19-PatientInnen auf den Stationen die KollegInnen der Ergotherapie und Physiotherapie mitunter einsetzen wollen, damit das Pflegepersonal zum Abbau von Überstunden, Nachtgutstunden und Urlaub angehalten werden kann. Vor diesem Hintergrund haben sich Ergotherapie Austria und Physio Austria an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Bundesarbeiterkammer gewandt (siehe auch Information zur Thematik auf dieser Seite von 15. Mai).
Basierend auf den Antworten des Ministeriums sowie der Arbeiterkammer dürfen wir betroffene Berufsangehörige direkt an die Arbeiterkammer im Bundesland des Dienstortes verweisen.
D.h. wenn Sie jetzt erst - während die Zahl der Neuerkrankungen deutlich sinkt - in den Pflegedienst eingeteilt werden und damit scheinbar verfolgt wird, dass Überstunden, Nachtgutstunden und Urlaubstage vom Pflegepersonal abgebaut werden, wenden Sie sich bitte an die Arbeiterkammer im Bundesland Ihres Dienstortes. Nähere Informationen finden Mitglieder von Physio Austria unter folgendem Link.
| Anhang | Größe |
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| information_einsatz_physiotherapie_pflege_pandemiezeit_25062020.pdf | 411.31 KB |