Update - Stand: 6. April 2022
Möglichkeit der Gratistestungen wurde auch für niedergelassene Berufsangehörige angeregt
Am 1. April 2022 hat Physio Austria bereits über die im Vorfeld intensiv diskutierte COVID-19-ScreeningV berichtet.
Da diese Verordnung nur unbeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf Gratistestungen für die freiberuflich tätigen Berufsangehörigen, die als „externe DienstleisterInnen“ in aufgezählten Einrichtungen, wie insbesondere in Krankenanstalten, Kuranstalten und Pflegeeinrichtungen tätig sind vorsieht, hat Physio Austria dem zuständigen Ministerium (Krisenstab) eine dringende Anfrage betreffend die Möglichkeit von Gratistestungen für niedergelassene Berufsangehörige übermittelt. Die Anfrage ist hier einsehbar.
Angeregt wurde nunmehr, dass auch jene freiberuflich tätigen PhysiotherapeutInnen, die an ihrem Berufssitz (Praxis) bzw. in Form von Hausbesuchen von ihrem Berufssitz aus regelmäßigen und unmittelbaren physischen Kontakt zu vulnerablen PatientInnen haben und daher die Praxen auch als sog. „vulnerable Orte“ zu qualifizieren sind, unbeschränkten Zugriff auf Gratistestungen erhalten sollen. Sobald uns eine entsprechende Rückmeldung vorliegt, werden wir wie in gewohnter Weise auf unserer Website darüber informieren.