Do., 05.11.2020

Update - Stand 5. November 2020, 11:41 Uhr

Die folgenden Fragen können wir nun beantworten:

  • Ist momentan eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung an Gesunden „zur Gesundheitsförderug/Prävention“ zulässig oder darf ich nur mit Verordnung arbeiten?
  • Dürfen aktuell RisikopatientInnen behandelt werden?

Die Antworten finden Sie im Dokument im Downloadbereich dieser Seite.

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