Update - Stand 4. Mai 2021, 10:49 Uhr
Die folgenden Fragen sind nun neu im FAQ-Bereich für Physio Austria-Mitglieder beantwortet:
- Müssen PhysiotherapeutInnen vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln (wie u.a. auch Impfungen) bzw. das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit von Arzneimitteln (darunter auch Impfungen) melden?
- Welche Gesundheitsberufe müssen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln (wie u.a. auch Impfungen) bzw. das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit von Arzneimitteln (wie u.a. auch einen sogenannten Impfdurchbruch) melden?
- Wie können PatientInnen eine Meldung durchführen in Bezug auf vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln (u.a. auch Impfungen) bzw. das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit von Arzneimitteln (wie u.a. auch einen Impfdurchbruch)?
- Wie trifft den Zulassungsinhaber für Arzneimittel die Meldepflicht nach Arzneimittelgesetz (AMG)?