Update - Stand: 4. Mai 2020, 15:45 Uhr
Die Handlungsempfehlungen des Ministeriums für nichtärztliche, freiberufliche Gesundheitsberufe (Datum der Erstellung: 29.04.2020) aufgrund der am 30. April beschlossenen Lockerungsverordnung sind soeben online gegangen. Erfreulicherweise wurde auf unsere Fragestellungen, die unsererseits ans Ministerium übermittelt wurden, detaillierter eingegangen. Bitte folgen Sie diesem Link.
Wir werden auf weitere allfällige, offene Punkte dazu bis morgen detailierter eingehen und unsere Einschätzung sowie gegebenenfalls unsere angepassten Empfehlungen dazu auf unserer Webseite veröffentlichen. Die Physio Austria-Handlungsempfehlungen für akutphysiotherapeutische Praxen sind bis auf Weiteres offline.
Kann man rechtlich belangt werden, wenn man sich nicht an die Empfehlungen des Ministeriums hält und keine Schutzausrüstung trägt? Unsere medizinrechtliche Darstellung zu den Haftungsfragen finden Sie hier.
Wir wünschen Ihnen eine reibungslose Wiederaufnahme bzw. Fortsetzung Ihres Praxisbetriebs!
| Anhang | Größe |
|---|---|
| leitlinie_covid_fin (1)_0.pdf | 688.21 KB |