Update - Stand: 31. März 2020, 17:49 Uhr
Breaking News: Der Einsatz telemedizinischer Maßnahmen ist laut Ministerium für PhysiotherapeutInnen zulässig! Hier finden Sie ein Schreiben, in dem Auskunft darüber gegeben wird. Bezüglich der Kostentragung mit der ÖGK sind wir noch in Verhandlung.
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| Anhang | Größe |
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| 2020-0.203.645-1-a_-_hinausschrift_mtd-austria_31.03.2020_gabriele_jaksch-1_0.pdf | 512.04 KB |