Mo., 30.03.2020

Update - Stand: 30. März 2020, 19:32 Uhr

Heute wurde das „Konzept akutphysiotherapeutischer Versorgung Österreichs in Einzelpraxen“ an das Ministerium übermittelt. [Nachtrag 20. April 2020: Das Konzept wurde überarbeitet und ist in der alten Fassung nicht mehr abrufbar.]
Neben größeren Praxen (wie im letzten Konzept beschrieben) sollen auch Einzelpraxen eine Notversorgung für akut zu behandelnde PatientInnen leisten können. Im zweiten Konzept wurden wieder hohe Standards für den Zeitraum der Corona-Krise definiert, die der Sicherheit der PatientInnen und der behandelnden PhysiotherapeutInnen dienen sollen. Diese stehen im Einklang mit den heute durch die Regierung verlautbarten restriktiveren Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos. ExpertInnen warnen explizit davor, dass medizinisches Gesundheitspersonal Virus-„Superspreader“ sein kann (10 % aller Infizierten Italiens sind Gesundheitspersonal). Übertragungen im Gesundheitsbereich können somit ein massives Problem ergeben. Neben vermehrter Testung sind aber auch ein rigoroses Einhalten von Schutzmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für das Gesundheitspersonal notwendig.
Physio Austria empfiehlt daher eindringlich, dass aus hygienetechnischen, haftungsrechtlichen und organisatorischen Gründen nur jene Praxen öffnen sollen, die diese Kriterien erfüllen. JedeR PhysiotherapeutIn muss das eigenverantwortlich entscheiden.

Es gilt jedenfalls zu beachten,
- dass der Praxisbetrieb in dieser Zeit nicht mit einem bisher gewohntem regulären Praxisbetrieb gleichzusetzen ist, d.h. u.a. es sollen wirklich nur AkutpatientInnen behandelt werden.
- dass es in der eigenen Verantwortung jeder/jeder PhysiotherapeutIn liegt, sich regelmäßig über eventuelle Abänderungen der Handlungsempfehlungen und Hygienerichtlinien zu informieren (z.B. auf der Webseite von Physio Austria, etc.)
- dass jede und jederr PhysiotherapeutIn im Rahmen des eigenverantwortlichen Handels auch die Haftung für dasselbe trägt und im Ansteckungsfall – bei Nichtbeachten von Hygienemaßnahmen und Handlungsempfehlungen – rechtlich belangt werden kann.

Physio Austria vertraut auf gut überlegte und ethisch korrekte Entscheidungen aller in Österreich tätigen PhysiotherapeutInnen. (Für Interessierte: unter www.oesterreich.gv.at die „Stellungnahme zur COVID19 Krise, 30.3.2020“)

Heute haben wir an unsere Verteiler übrigens die Einladung zum phydelio-Webinar: Telerehabilitation - Chancen und Herausforderungen in der Therapie geschickt. Am 2. April 2020 um 20 Uhr findet unser erstes Webinar zum Thema Telerehabilitation statt. COVID-19 und die damit einhergehenden Einschränkungen der sozialen Kontakte haben großes Interesse am Thema Telerehabilitation hervorgerufen. Dieses wird bei phydelio mit einer Webinar-Reihe zum Thema aufgegriffen. Im ersten Teil soll eine Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema Telerehabilitation geschaffen werden. Details und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier.

Abermals der Hinweis: Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Videos können Sie als PhysiotherapeutIn frei nutzen. Die Videos werden laufend mehr. Wir danken allen UnterstützerInnen, die diese Videos in Windeseile gedreht haben.