Do., 30.04.2020

Update - Stand: 30. April 2020, 22:48 Uhr

Die Lockerungsverordnung zu Covid-19 der Regierung ist soeben veröffentlicht worden. Unter Paragraph 2 findet sich ein Hinweis zum Betreten von Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden. Bitte folgen Sie diesem Link.

Die in diesem Zusammenhang dringend erwarteten aktuellen Handlungsempfehlungen zur Präzisierung für freiberufliche Gesundheitsberufe des Bundesministeriums sind zum jetzigen Zeitpunkt noch ausständig. Wir halten Sie infomiert!
Physio Austria wird diese und die angepassten Handlungsempfehlungen des Berufsverbands in entsprechend adaptierter Version – sobald möglich – veröffentlichen. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir aufgrund des Feiertags und Wochenendes erst ab nächster Woche Ihre sicherlich sehr dringenden Fragen dazu beantworten können. Was wir jetzt schon sagen können, ist, dass es am Montag eine konkrete juristische Einschätzung zu den Haftungsfragen auf unserer Webseite gibt: z.B. Kann man rechtlich belangt werden, wenn man sich nicht an die Empfehlungen des Ministeriums in Bezug auf die empfohlene Schutzausrüstung hält?