Di., 03.05.2022

Update - Stand 3. Mai 2022

Mit der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung wurde seit Pandemiebeginn nunmehr erstmalig die Verpflichtung zur Führung eines COVID-19-Präventionskonzeptes als auch zur Benennung COVID-19-Beauftragter eingeführt.
Sodass gemäß dem § 4 der aktuell in Geltung stehenden 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung diese Anforderungen durch freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen verpflichtend zu erfüllen sind – sofern nicht bereits auf freiwilliger Basis ein solches Präventionskonzept in Ihrer Physiotherapeutischen Praxis besteht.
Physio Austria hat zur Erleichterung der Umsetzung dieser Verpflichtung für seine Mitglieder ein entsprechendes Ausfüll-Muster eines COVID-19-Präventionskonzeptes erstellt, welches den gesetzlichen Vorgaben entspricht und somit die Führung als auch Realisierung des Konzeptes erleichtert. Das Ausfüll-Muster von Physio Austria wird von zwei Anlagen begleitet, welche Ihnen im Downloadbereich für Mitglieder ebenfalls zum Download bereitstehen. Die weiteren Anlagen sind unter den im Dokument genannten Links unmittelbar auf der Website des BMSGPK abrufbar.