Mi., 03.02.2021

Update - Stand 3. Februar 2021, 10:33 Uhr

Da hierzu weiterhin Fragen bei uns eingelangen: PatientInnen müssen derzeit keinen negativen Covid-19-Test vorweisen können, um Gesundheitsdienstleistungen (Physiotherapie, ärztliche Behandlung) in Anspruch nehmen zu dürfen. Sie müssen jedoch sehr wohl eine FFP2-Maske tragen. Bei Gesundheitsdienstleistungen handelt es sich ausdrücklich nicht um Handel oder gewerbliche Dienstleistungen, sondern um Gesundheitsdienstleistungen, die gemäß §5 vom Betretungsverbot ausgenommen sind.