Update - Stand: 29. Mai 2020, 12:50 Uhr
Aktuelle Zwischeninformation der Volksanwaltschaft zum Thema Schwangerschaft und Freiberuflichkeit: Bezug nehmend auf die auch in der Sendung Bürgeranwalt (von 9. Mai) angesprochene Problematik, die sich für freiberuflich tätige schwangere Physiotherapeutinnen zur Zeit der Pandemie und den damit verbundenen erforderlichen erhöhten Schutzvorkehrungen ergibt, haben wir bei der Voksanwaltschaft nachgefragt, ob es seit der Sendung neue Entwicklungen gegeben und die Volksanwaltschaft hier vielleicht schon neue Informationen vonseiten der SVS vorliegen hat. Mit Schreiben von 27. Mai wurden wir von der Volksanwaltschaft über die aktuellen Entwicklungen informiert. Demnach wurde eine abschließende Stellungnahme der SVS zur Rechtsfrage des vorzeitigen Wochengeldes nach § 102a GSVG der Volksanwaltschaft gegenüber noch nicht abgegeben. Dies vor dem Hintergrund, dass aktuell noch eine schriftliche Anfrage der SVS bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Sozialministerium (BMSGPK), offen sei und eine diesbezügliche Rückantwort noch abzuwarten ist. Die Volksanwaltschaft wird Physio Austria über die weiteren Entwicklungen informiert halten. Sobald uns neue Informationen erreichen, werden wir darüber informieren. Mitglieder können das Schreiben im neu angelegten FAQ-Baustein zu dieser Thematik einsehen.
Zudem dürfen wir bei diesbezüglichen Anliegen direkt an die Volksanwaltschaft verweisen, wo die Fälle unbürokratisch entgegengenommen, gesammelt, bearbeitet und Detailberatungen vorgenommen werden.