Update - Stand: 29. Juni 2022
Nach unserem aktuellem Informationsstand bleibt die pandemiebedingte Aussetzung der Bewilligungspflicht seitens der ÖGK auch weiterhin ab 01. Juli 2022 für den Wahlbereich bis auf Weiteres aufrecht. Ein Wiederinkrafttreten der Bewilligungspflicht ist generell derzeit seitens Physio Austria noch in Abklärung mit der ÖGK. Wir werden informieren, sobald eine Entscheidung der ÖGK zur Bewilligungspflicht vorliegt.