Update - Stand 29. Juni 2021, 15:36 Uhr
Mit 01. Juli 2021 tritt die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (2. COVID-19-Öffnungsverordnung) in Kraft. Diese nunmehr 2. COVID-19-ÖV bringt ab 01. Juli 2021 in ihrer Stammfassung auch Neuerungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen der physiotherapeutischen Berufsausübung mit sich. Die relevanten Regelungen für Ihre Berufsausübung haben wir für Sie wie gewohnt in einer praxinahen Darstellung zusammenfasst. Sie können diese Information hier abrufen.
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| Anhang | Größe |
|---|---|
| information_oeffnungsverordnung_ab_01072021 (1).pdf | 256.51 KB |