Update - Stand: 29. April 2020, 15:21 Uhr
Laufend sind derzeit Meldungen zur schrittweisen Lockerung der aufgrund der COVID-19 Pandemie erlassenen Einschränkungen mitzuverfolgen. Seit gestern sind auch „Empfehlungen zur schrittweisen Lockerung der aufgrund der COVID-19 Pandemie erlassenen Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen ab 4. Mai 2020“ auf der Webseite des Bundesministeriums nachzulesen. Diese nehmen auch Bezug auf die MTD-Berufe. Wie schon derzeit gilt, wird auch in diesen Empfehlungen festgehalten:
„Aufgrund der Heterogenität der Alten- und Pflegeheime (z. B. Größe, räumliche und bauliche Gegebenheiten, Garten, Umgebung, Infrastruktur) obliegt es den Einrichtungen selbst, die für sie optimale Lösung zu entwickeln. Die vorliegenden Empfehlungen legen einen Rahmen für an die jeweiligen Verhältnisse in den Einrichtungen angepasste Entscheidungen fest.“ [...] „Ergänzend dazu werden von den Bundesländern und den Trägern der Alten- und Pflegeheime auf die individuelle Situation angepasste Maßnahmen und Empfehlungen entwickelt, die ebenfalls einzuhalten sind.“
Zur „Erweiterung der (Dienst-)Leistungen für die Bewohner/innen“ ist nachzulesen, dass wichtige Dienstleistungen in unterschiedlichem Ausmaß in den letzten Wochen angeboten wurden und in der ersten Phase der Lockerung es darum geht, diese Angebote sukzessive zu erhöhen.
„Dies umfasst insbesondere therapeutischen Diensten (MTD, Psychologie), medizinische Fußpflege oder auch Seelsorge. Sie sind für das körperliche, emotionale bzw. spirituelle Wohlbefinden der Bewohner/-innen bedeutsam. Auch für diese gilt: Die Bewohner/-innen müssen vor einer Ansteckung geschützt werden.“ Es folgt sodann eine Aufzählung von Rahmenbedingungen und Schutzvorschriften. Eine Überarbeitung bzw. Rückmeldung zu den Handlungsempfehlungen für Gesundheitsberufe im niedergelassenen Bereich (inkl. Hausbesuche) wurden vom zuständigen Bundesministerium ebenfalls für diese Woche noch angekündigt.
Die Frage "Teletherapie: Wo finde ich weiterführende Informationen sowie eine Vorlage für die Einverständniserklärung der PatientInnen?" ist nun für Mitglieder von Physio Austria in unseren FAQs beantwortet.