Di., 01.03.2022

Update - Stand: 28. Februar 2022

Keine Änderungen bei Schutzvorkehrungen im Gesundheitswesen zu erwarten

Die Bundesregierung hat nach umfassender Beratung mit den Bundesländern am 16. Februar 2022 stufenweise Lockerungen angekündigt, welche entsprechend dem Stufenplan auch teilweise bereits umgesetzt wurden.
Angekündigt wurden weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen für den 05. März 2022.
Trotz dieser angekündigten Lockerungen hat die Bundesregierung bereits mehrfach geäußert, dass weiterhin jene Bereiche zu schützen sind, in denen sich vorwiegend vulnerable Personengruppen aufhalten wie insbesondere der Gesundheitsbereich. Mangels Vorliegens der neuen Verordnung ist daher davon auszugehen, dass die geltenden Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten bzw. sonstige Orte an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden trotz dieser Lockerungsschritte weiterhin bestehen bleiben.
Folglich ist u.a. von einer Abschaffung der FFP2-Maskenpflicht nicht auszugehen.