Di., 28.04.2020

Update - Stand: 28. April 2020, 16:25 Uhr

Die ÖGK versendet in den nächsten Tagen ein Schreiben an die VertragspartnerInnen im Bereich Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.
Inhalt dieses Schreibens ist ein Angebot der ÖGK an die VertragspartnerInnen, eine Akontierungsbevorschussung für die Dauer der Pandemie in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit den Berufsverbänden wurden die Details der Vereinbarung gesprochen, unter anderem auch den Rahmen der Rückzahlung, die ab dem 1. Jänner 2021 über 24 Monate verteilt, beginnen wird. Die Akontierungsbevorschussung ist eine Option und keine Verpflichtung.
Die ÖGK ist derzeit in Abklärung mit den Behörden, ob die Inanspruchnahme dieser rückzahlbaren Honorarbevorschussung eine mögliche Wechselwirkungen für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds hat. Alle weiteren Details entnehmen Sie – falls Sie Vertragspartner der ÖGK sind – bitte direkt dem an Sie gerichteten Schreiben der ÖGK, welches Sie in Kürze erreichen wird.