Update - Stand 27. Oktober 2021, 10:26 Uhr
Mit 1. November 2021 tritt die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (3. COVID-19-MV) in Kraft. Diese bringt auch Neuerungen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen bzgl. der physiotherapeutischen Berufsausübung mit sich. Die relevanten Regelungen für Ihre Berufsausübung haben wir für Sie zusammengefasst und stehen hier für Sie zum Download bereit (und im Menü rechts).
Stand 27. Oktober 2021, 10:26 Uhr
Downloads
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 3._covid-19-mv_1_sbs_ag_stand_27.10.2021_0.pdf | 326.77 KB |