Update - Stand: 27. März 2020, 12:14 Uhr
Heute ab 17 Uhr ist es PhysiotherapeutInnen möglich, als Neue Selbstständige einen Antrag auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds zu beantragen. Alle Informationen, auch jene darüber, welche Unterlagen für die Antragstellung vorzubereiten sind, finden Sie hier.
Ihre KUR-Nummer finden Sie im Unternehmensserviceportal. Wenn Sie eine Handy-Signatur haben, können Sie in Ihrem persönlichen Bereich oben rechts zu Kennziffern für behördliche Verfahren gelangen. Dort is Ihre KUR-Nummer angegeben. Auch auf FinanzOnline finden Sie die KUR-Nummer.
Achtung: Wenn Sie sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig sind, haben Sie keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds. Wir wissen, dass das aktuell viele PhysiotherapeutInnen vor große finanzielle Probleme stellt. Wir werden nicht müde, alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit ALLE PhysiotherapeutInnen unterstützt werden. Bitte schenken Sie uns Ihr Vertrauen. Im Moment ist es uns administrativ nicht möglich, alle Einzelanfragen an uns zu beantworten. Wir arbeiten Tag und Nacht für Sie.
Nachtrag (korrigiert): Wir veröffentlichen morgen, Samstagnachmittag eine Videobotschaft, in der Constance Schlegl die häufigsten Fragen, die von unseren Mitgliedern derzeit an uns herangetragen werden, beantworten wird. Wir können Fragen immer nur so schnell beantworten wie wir selbst die Auskünfte von Behörden erhalten.