Update - Stand 27. Juli 2021, 11:21 Uhr
Wir hatten bereits am 5. Juli von geplanten Anpassungen beim Formular für den analogen Testnachweis des Sozialministeriums berichtet. Das Sozialministerium hat nunmehr die Formulare für den analogen Test-Nachweis adaptiert veröffentlicht. Unverändert können Sie die Formulare, die durch das Sozialministerium zu diesen Zweck weiterhin zur Verfügung gestellt werden, unter dem bisherigen Link unter der Rubrik "Allgemeine Fachinformationen" für Ihre Verwendung abrufen.
Auch nach Umsetzung der Phase 2 des Grünen Passes bleibt für PhysiotherapeutInnen die Qualifikation als befugte Stelle weiterhin bestehen! Geändert wird lediglich die Formulierung des Testergebnisses: Der Begriff „positiv“ wird durch „nachweisbar“ und der Begriff „negativ“ durch „nicht nachweisbar“ ersetzt und dadurch den Vorgaben auf europäischer Ebene angepasst.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser analoge Testnachweis (Formular des Sozialministeriums), welcher die Durchführung einer Antigen-Testung einer befugten Stelle sowie das Testergebnis bescheinigt, derzeit auch weiterhin trotz Umsetzung der Phase 2 des Grünen Passes gültig ist und als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr innerhalb Österreichs herangezogen werden kann.