Fr., 26.02.2021

Update - Stand 26. Februar, 11:09 Uhr

Heute,  26. Februar 2021, wird eine für PhysiotherapeutInnen relevante Novelle des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG) den Bundesrat passieren. Noch steht der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens nicht fest.
Durch diese Novelle soll es für PhysiotherapeutInnen erstmals zulässig werden – anders als nach der bisherigen Berechtigung durch die mit 19. Dezember 2020 in Kraft getretene EpiG-Novelle – Abstriche aus Nase und Rachen einschließlich Point-of-Care-Covid-19-Antigen-Tests zu diagnostischen Zwecken nunmehr auch ohne ärztliche Anordnung und Aufsicht durchzuführen. Diese Berechtigung wird für die Berufsangehörigen gleichzeitig aber auch mit einer im EpiG geregelten Meldepflicht über die Testungen und mit der Ausstellung eines Nachweises verbunden sein.

In Bezug auf die praktische Umsetzung der bevorstehenden Novelle sind für PhysiotherapeutInnen derzeit zahlreiche, sehr grundlegende Fragen noch offen, welche von den Berufsverbänden zusamengestellt und von MTD Austria bereits am 25. Februar 2021 dem Krisenstab des Sozial Ministeriums zur Beantwortung übermittelt wurden.

Wir werden, sobald uns die Antwort des Krisenstabs erreicht, in gewohnter Weise darüber informieren. Das Schreiben an den Krisenstab finden Sie hier.

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