Di., 25.10.2022

Update - Stand: 24. Oktober 2022

Als Update im Zusammenhang mit der Verlängerung der Geltungsdauer der 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung dürfen wir über die inhaltlich unveränderte Geltung der nunmehr seit 01. Juni 2022 in Kraft stehenden Regelungen über die Covid-19-Maßnahmen bei Erbringung der Physiotherapie informieren:
Aktuell ist die 3. Novelle der 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft, die ab dem 24. Oktober 2022 bis vorerst 15. Jänner 2023 in Geltung ist.

Die wichtigsten Informationen für Sie im Überblick:

A) Maskenpflicht
Unverändert gilt ganz generell
weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht bei der Berufsausübung im niedergelassenen Bereich (u.a. in Praxen für Physiotherapie, im Setting des Hausbesuchs und weiteren Orten der Berufsausübung – wie sie auch verpflichtend ist für die Tätigkeit der weiteren niedergelassenen Gesundheitsberufe u.a. in ärztlichen Ordinationen/Hausbesuchen als „sonstige Orte an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden“) sowie in Kranken- und Kuranstalten wie auch Alters- und Pflegeheimen für Patient*innen, Behandler*innen, Dienstleister*innen (PhysiotherapeutInnen sowie weitere externe Gesundheitsdienstleister*innen) und Mitarbeiter*innen. (Stand: 3. Novelle zur 2. COVID-19-BMV zum 24.10.2022).

B) COVID-19-Präventionskonzept
Unverändert in Geltung bleibt auch die von Physio Austria in unserem Covid-19-NewsBlog bereits am 03.05.2022 geschilderte Verpflichtung zur Führung eines COVID-19-Präventionskonzeptes als auch zur Benennung „COVID-19-Beauftragter“ - zur Erleichterung der Umsetzung dieser Verpflichtung hat Physio Austria für seine Mitglieder ein entsprechendes Ausfüll-Muster eines COVID-19-Präventionskonzeptes erstellt, das über den Newsblog als Download abrufbar ist.

C) Die aktuelle 3. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ist hier im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar.

Die Rechtsgrundlagen weiterer aktuell bestehender Covid-Maßnahmen können Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums einsehen. 

Die konsolidierte Fassung der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV können Sie hier abrufen.

Für Details zu den Inhalten der Verordnung hierzu blicken Sie bitte in unser Covid-Update zum 01. Juni 2022 unter diesem Newsblog: Am 01. Juni 2022 ist die 1. Novelle zur 2. COVID-19-BMV in Kraft getreten, deren Geltung mit 01. August 2022 bis zum 23. Oktober 2022 (2. Novelle) verlängert und mit 24. Oktober 2022 bis vorerst 15. Jänner 2023 verlängert (3. Novelle) wurde.

24.10.2022, MR