Update - Stand: 24. März 2020, 10:13 Uhr
Im Zuge der Informationspflicht haben wir gestern Abend auf die Entscheidung der ÖGK, die Bewilligungspflicht aufzuheben, hingewiesen. Unsere Information über die Änderung der Rechtslage ist wertfrei erfolgt. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass die Rahmenbedingungen für die Behandlung gegeben sein müssen. Die Arbeit von PhysiotherapeutInnen muss in einem gesicherten Rahmen erfolgen und kann immer nur unter geregelten Hygienemaßnahmen stattfinden. Wenn das nicht gewährleistet ist, müssen wir dringend darauf hinweisen, dass Übertragungsgefahr besteht.
Die ÖGK ist den PatientInnen verpflichtet. Die Bewilligungspflicht betrifft vor allem Notfälle: Wenn akutphysiotherapeutische PatientInnen dringend Physiotherapie benötigen, können sie nun auf direktem Wege zur Behandlung kommen.
Die von Physio Austria zu Beginn der Pandemie geforderte behördliche Schließung, die gerade in dieser Phase wesentlich gewesen wäre, wurde nicht umgesetzt. Nun ist es wesentlich, dass wir für die kommende Zeit eine Notversorgung für jene PatientInnen aufbauen, die auch in dieser Zeit auf unsere Hilfe angewiesen sind. Hier steht Physio Austria in Kontakt mit den Behörden und der ÖGK.
Eine behördliche Schließung ist derzeit seitens des Ministeriums politisch nicht gewollt. Wir appellieren dringend an die Eigenverantwortlichkeit der PhysiotherapeutInnen.