Update - Stand 24. Juni 2021, 14:03 Uhr
Nach den bereits mehrfach erfolgten medialen Ankündigungen wurde am 17.06.2021 in der Plenumssitzung des Nationalrates über den sogenannten "Corona-Bonus" ein Beschluss gefasst, nachdem der Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 08.06.2021 dies per Beschluss befürwortet hatte. Entsprechend dem NR-Beschluss vom 17.06.2021 soll als Grundlage für diesen Bonus das Bundesgesetz (Pflegefondsgesetz und COVID-19-Zweckzuschussgesetz) hierfür geändert werden.
Diese geplanten Gesetzesänderungen bewirken, dass ein Kostenbeitrag des Bundes von durchschnittlich 500 Euro pro Person für Betreuungs- und Pflegekräfte, Gesundheitspersonal und Reinigungspersonal in Spitälern geleistet wird. Als ZuwendungsempfängerInnen sind ausschließlich Personen definiert, die im Rahmen der Versorgung von an Covid-19 erkrankten PatientInnen in Krankenanstalten oder bei im Auftrag von Ländern oder Gemeinden vorübergehend eingerichteten medizinischen Versorgungseinrichtungen für an COVID-19 Erkrankte und Krankheitsverdächtige (Barackenspitäler) oder bei Einrichtungen, die vorwiegend der stationären Rehabilitation dienen, beschäftigt sind oder beschäftigt waren. Mit dieser bereits als Erweiterung in der Sitzung erfolgten Beschlussfassung über die BonusempfängerInnen habe man vor allem jene Personen berücksichtigt, welche im unmittelbaren Kontakt mit den an COVID-19 erkrankten PatientInnen stehen. PhysiotherapeutInnen, die in einem Angestelltenverhältnis tätig sind, empfehlen wir, sich mit der Führung der jeweiligen Einrichtung in Verbindung zu setzen, da der Einsatz des/der jeweiligen Angestellten immer ganz individuell zu beurteilen ist.
Die Entscheidung darüber, für welchen Personenkreis dieser Bonus geschaffen werden sollte, führte in der Plenumssitzung zu umfassenden Diskussionen. Dabei wurden auch mehrere Entschließungsanträge gestellt, die auch darauf abzielten, dass bei der Zuteilung des Corona-Bonus alle Beschäftigten Berücksichtigung finden, die das Gesundheitssystem "am Laufen" halten. In der Abstimmung konnte hierfür jedoch keine politische Mehrheit erreicht werden, sodass es zu keiner weitergehenden Erweiterung des Kreises der BonusempfängerInnen kommt. Mangels einer solchen Erweiterung kann der gesamte niedergelassene Gesundheitsbereich (dazu zählen auch die freiberuflich tätigen PhysiotherapeutInnen) diese Bonusleistung nicht in Anspruch nehmen.