Update - Stand: 23. März 2020, 18:00 Uhr
Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung fällt laut ÖGK bis auf Weiteres neben der Bewilligungspflicht der meisten Medikamente oder auch Heilbehelfe/Hilfsmittel (diese bis zu einer gewissen Höhe) nun auch jene für physiotherapeutische Leistungen.