Mi., 23.12.2020

Update - Stand 23. Dezember 2020, 11:57 Uhr

Update zum Thema Freistellunganspruch für Schwangere in Kontaktberufen: Die Situation zum Thema der Ansprüche für freiberuflich tätige Schwangere auf vorzeitiges Wochengeld und ähnliche Maßnahmen ist auch nach der nunmehr neuen Regelung betreffend eines Freistellungsanspruches für Kontaktberufe immer noch dieselbe wie vor Monaten, trotz diverser Initiativen auch von Seiten der Volksanwaltschaft. Die im Zusammenhang mit der Pandemie neu gestalteten Regelungen stellen ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen dar und gelten damit ausschließlich für Dienstnehmerinnen. Auf wiederholte Anfrage von MTD-Austria an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erreichte MTD-Austria nun folgendes Schreiben des Ministeriums, welches die aktuelle Situation erläutern soll. Wir halten Sie über weitere Entwicklungen informiert.