Fr., 22.01.2021

Update - Stand 22. Jänner 2021, 13:22 Uhr

Die 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung wurde nunmehr als Bundesgesetzblatt ausgegeben und tritt mit 25. Jänner in Kraft. Physio Austria ist derzeit mit der juristischen Prüfung befasst, welche Auswirkungen diese Verordnung auf die physiotherapeutische Praxis hat. Es ist Anfang kommender Woche mit mehr Detailinformationen zu rechnen. Bitte beachten Sie unsere laufende Berichterstattung sowie die Corona-FAQ für Mitglieder.

 

Es ist dringend darauf hinzuweisen, dass die 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung aus aktueller Sicht nicht mit den Handlungsempfehlungen des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe übereinstimmt. Wir müssen aktuell davon abraten, diesen Handlungempfehlungen ohne Berücksichtigung der neuen Verordnung Folge zu leisten. Wir sind mit einer Klärung mit dem Bundesministerium bzw. dem Krisenstab befasst.

 

Aufgrund der 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ist das Tragen von FFP2-Masken in Kundenbereichen verpflichtend. Diese Regelung ist auch in physiotherapeutischen Praxen, d.h. auch von Seiten der PatientInnen und des Praxispersonals, umzusetzen. Für den Bereich der Hausbesuche wird eine entsprechende Fragestellung an den Krisenstab ergehen.