Di., 22.12.2020

Update - Stand 22. Dezember 2020, 14:24 Uhr

Da vereinzelt wieder die Frage auftritt, ob Physiotherapie auch weiterhin möglich ist: Physiotherapeutische Behandlungen sind selbstverständlich auch während des 3. Lockdowns ab 26. Dezember, unter den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, wie bisher möglich.

Aktuelle Informationen zum Thema Covid-Impfung – wie zur Durchführung und Organisation sowie die COVID-19-Impfstrategie – des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie unter diesem Link.

Vielfach erreichen uns Fragen zu (gratis) Testmöglichkeiten - auch im Kontext der von Pflegeeinrichtungen geforderten regelmässigen Testungen, die aufgrund der 3. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung für den Zutritt in die Einrichtungen neben der Verwendung einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP-2 erforderlich sind. Informationen zu offiziell durchgeführten (gratis) Testmöglichkeiten in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Beachten Sie, dass "Selbsttestungen" keine valide offizielle Testung durch die entsprechenden Stellen ersetzen können. Nur ein offizieller Test, der von den hiermit betrauten Stellen durchgeführt wird, erfüllt die Kriterien einer Testung, deren Nachweis als Voraussetzung rechtlich vorgeschrieben ist. Dabei spielen Anforderungen eine Rolle wie die Bestätigung der Identität der getesteten Person, die Auswahl und Anwendung zugelassener und für den jeweiligen Zweck geeigneter Tests sowie die Gewährleistung der ärztlichen Aufsicht und Validierung der Testergebnisse samt Einhaltung der Meldevorschriften.  Selbst durchgeführte Tests haben daher keine formale Gültigkeit und können nicht als Nachweis für den Zutritt von Einrichtungen herangezogen werden. Nur offizielle, durch zur Durchführung und Auswertung befugte Stellen erfüllen auch die gesetzlichen Meldepflichten (die in Bezug auf positive Testungen bei meldepflichtigen Krankheiten wie Covid-19 bestehen) im Falle einer positiven Testung durch die Übermittlung der Daten an die zuständigen Behörden, welche sowohl die entsprechenden Veranlassungen nach Epidemiegesetz 1950 rechtsgültig treffen als auch die Zahlen über das Infektionsgeschehen verarbeiten.
Beachten Sie neben der Möglichkeit der Testungen in den Teststraßen auch qualifizierte Testmöglichkeiten (Durchführung des Tests, nicht alleinig der Verkauf niederschwelliger Testkits) durch Apotheken oder bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt.

Zudem muss festgehalten werden, dass auch die Abstrichabnahme und Testung von PatientInnen im Rahmen der physiotherapeutischenm Praxis keine eigenverantwortliche physiotherapeutische Tätigkeit darstellen, auch weiterhin nicht vom Berufsbild gem. MTD-Gesetz umfasst und daher zu unterlassen sind. Die aktuellen Regelungen zur Erweiterung des Kreises an Gesundheitsberufen, die im Rahmen von Testungen herangezogen werden können, die mit 19. Dezember 2020 als Änderung des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG) in Kraft getreten sind, ermöglichen lediglich eine auf unter ärztlicher Aufsicht und Anordnung erfolgende Heranziehung von PhysiotherapeutInnen zur einzelnen Tätigkeit insbesondere der Abstrichabnahme im Rahmen der Testung.

Das Thema Freitestungen, die nicht notwendig sind, um als Gesundheitsberuf der Berufausübung nachzukommen, indem notwendige medzinische Leistungen angeboten werden, wurde im Zusammenhang mit dem Zugang zu unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen / kulturellen Lebens ins Gespräch gebracht. Dazu gibt es von Seiten der Bundesregierung noch keine Informationen zur Vorgangsweise.

Immer noch gibt es PatientInnen, die sich aufgrund von Covid-19 nicht trauen, ärztlich verordnete Physiotherapie wahrzunehmen. Eine groß angelegte Medienkampagne von Physio Austria erzielt erste Erfolge, unter anderem auf Ö3, auf orf.at, auf Radio Niederösterreich in den Nachrichten um 6, 7 und 8 Uhr am 22. Dezember, auf Radio Salzburg, auf salzburg.orf.at, in der Kronen Zeitung, in den Vorarlberger Nachrichten, auf vn.at, auf Radio Arabella, in den Tips, auf meinbezirk.at für Innsbruck, auf gsi-news.at, uvm.