Mo., 21.09.2020

Update - Stand 21. September 2020, 13:12 Uhr

Aktuelle Fassung der Lockerungsverordnung: Mit 18. September wurde die 11. Novelle zur COVID-19-Lockerungsverordnung ausgegeben.
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass mit dieser Lockerungsverordnung grundsätzlich für den Bereich der Physiotherapie aktuell keine Änderungen zum bisherigen Stand eintreten, zumal PhysiotherapeutInnen als Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen anhaltend entsprechende Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben. Siehe dazu z.B. die Handlungsempfehlungen des BMSGPK für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe.
U.a. wird aktuell jedoch der Fragestellung nachgegangen, ob die Lockerungsverordnung Einfluss auf Gruppengrößen im Falle von Gruppenangeboten im Bereich der Physiotherapie hat. Über diese und weitere Erkenntnisse werden bei Vorliegen Mitglieder in den FAQ zum Thema Corona informiert.