Mo., 20.04.2020

Update - Stand: 20. April 2020, 15:39 Uhr

Die SVS schließt sich den Regelung betreffend der Verrechnung telemedizinischer bzw. teletherapeutischer Behandlung an. Nach Rückbestätigung der SVS – ein Schreiben vom 9. April war dahingehend etwas missverständlich formuliert – "[gelten] für die SVS [...], abgesehen von der weiterhin bestehenden Bewilligungspflicht, dieselben Regelungen wie bei der ÖGK." Die Regelungen finden Sie [Nachtrag 8. Mai 2020: aktualisiertes Schreiben!] in diesem Dokument. 
[Nachtrag 8. Mai 2020: Bitte beachten Sie auch die Informationen bezüglich BVAEB im Beitrag vom 8. Mai]

 

Die empfohlenen Standards für Praxen zur akutphysiotherapeutischer Versorgung für Österreich wurden nun (20. April 2020) überarbeitet und befinden sich im Downlaodbereich dieser Seite. Diese gelten sowohl für Einzelpraxen wie auch Praxengemeinschaften und ersetzen die alten Versionen.

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