Update - Stand 2. Oktober 2020, 11:41 Uhr
In unserem FAQ-Bereich, in dem wir häufig an uns gerichtete Fragen beantworten, finden Mitglieder von Physio Austria seit Kurzem Auskunft zu folgenden Themen:
- Wie verhält es sich im Zusammenhang der Kontaktpersonennachverfolgung mit der Verschwiegenheitspflicht? Unter welchen Voraussetzungen muss Auskunft an Behörden gegeben werden?
- Trifft PhysiotherapeutInnen im Zusammenhang mit der Kontaktpersonennachverfolgung (auch außerhalb des unmittelbaren Arbeitsortes) die Verpflichtung zur Auskunft/Mitwirkung gegenüber der zuständigen Behörde?
- Werden bei der behördlichen Kontaktpersonennachverfolgung datenschutzrechtliche Erfordernisse berücksichtigt?
- Welche Informationen sind im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung für die Behörden von Relevanz?
- Wie ist der Ablauf und was ist zu beachten wenn eine Behördenanfrage im Zusammenhang mit der Covid-19-Kontaktpersonennachverfolgung einlangt? (Behörde-Organe, Ablauf, Dokumentation