Update - Stand 2. November 2020, 17:18 Uhr
Auch wenn im Rahmen der letzten Pressekonferenz explizit gesagt wurde, dass PatientInnen weiterhin zur Physiotherapie gehen können, sind noch einige Fragen offen. Auch ein Teil der Bevölkerung ist verunsichert, ob, wann und wie man Physiotherapie erhalten kann. Die folgenden Antworten auf Fragen zu den COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV können wir Ihnen bereits geben:
- Dürfen im Zeitraum zwischen 20.00 und 6.00 Uhr physiotherapeutische Behandlungen in der Praxis oder im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt werden?
- Darf meine Praxis-Reinigungskraft im Zeitraum zwischen 20.00 und 06.00 Uhr tätig sein und für diesen Zweck die Wohnung verlassen?
- Ich bin mit meiner physiotherapeutischen Praxis in einem Fitnessstudio eingemietet. Darf ich noch arbeiten?
- Ich bin in einem Alten-, Pflege- oder PensionistInnenheim eingemietet. Darf ich dort noch arbeiten?
- Ich bin als externeR GesundheitsdienstleisterIn in einem Alten-, Pflege- oder PensionistInnenheim tätig. Darf ich dort noch arbeiten?
- Dürfen Gruppen weitergeführt werden?
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| Anhang | Größe |
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