Update - Stand 2. Februar 2021, 16:22 Uhr
Seit 1. Februar gibt es eine aktualisierte Darstellung des Impfplans auf der Seite des Bundeministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die grafische Darstellung dazu finden Sie hier.
Diesem aktualisierten Dokument entnehmen wir, dass PhysiotherapeutInnen, die Hausbesuche durchführen oder freiberuflich PatientInnen in Pflegeheimen betreuen, – entsprechend der Einteilung mobiler Pflegekräfte in Phase 1B – ebenso in Phase 1B zu verorten sind. Freiberuflich in Praxen tätige PhysiotherapeutInnen als Gesundheitspersonal der Kategorie 3 und 4 sind jedenfalls in Phase 2 verortet.
Das entspricht einer Verbesserung im Vergleich mit der ursprünglichen Reihung, doch wir machen weiterhin Druck. Warum? Die Durchführung sowie die Abwicklung der Anmeldung für die Impfung ist auf Länderebene angesiedelt und dementsprechend uneinheitlich. Physio Austria arbeitet intensiv daran, zu gewährleisten, dass die Priorisierung unserer Berufsangehörigen im Impfplan umgesetzt wird und dass bereits bei der Voranmeldung zur Impfung durch Angabe der Berufsgruppe eine entsprechende Reihung klar ersichtlich gemacht werden kann. Wir sind, in enger Zusammenarbeit mit unseren einzelnen Landesverbänden, mit den zuständigen Stellen der Bundesländer in Kontakt. Auf den erforderlichen Schutz von PatientInnen, die zum Teil Hochrisikogruppen angehören, und PhysiotherapeutInnen, die in Ausführung ihrer systemrelevanten Tätigkeit engen Körperkontakt nicht vermeiden können, weisen wir mit Nachdruck hin.