Di., 02.08.2022

Update - Stand: 2. August 2022

Als Update im Zusammenhang möchten wir über die unveränderte Fortgeltung der grundlegenden Covid-19-Basismaßnahmen informieren, deren Geltung per Verordnung mit 01. August 2022 bis vorerst 23. Oktober 2022 verlängert wurde: unverändert gilt ganz generell weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht (nach der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung) im niedergelassenen Bereich (u.a. in Praxen für Physiotherapie und im Setting des Hausbesuchs, ebenso an weiteren Berufssitzen niedergelassener Gesundheitsberufe wie Arztordinationen als „sonstige Orte an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden“) sowie in Kranken- und Kuranstalten wie auch Alters- und Pflegeheimen für Patient*innen, Behandler*innen, Dienstleister*innen (PhysiotherapeutInnen sowie weitere externe Gesundheitsdienstleister*innen) und Mitarbeitet*innen. (Stand: 2. Novelle zur 2. COVID-19-BMV zum 01.08.2022)

Unverändert in Geltung bleibt auch die von Physio Austria in unserem Covid-19-NewsBlog bereits am 03.05.2022 geschilderte Verpflichtung zur Führung eines COVID-19-Präventionskonzeptes als auch zur Benennung „COVID-19-Beauftragter“ - zur Erleichterung der Umsetzung dieser Verpflichtung hat Physio Austria für seine Mitglieder ein entsprechendes Ausfüll-Muster eines COVID-19-Präventionskonzeptes erstellt, das über den Newsblog als Download abrufbar ist.

 

Die Rechtsgrundlagen weiterer aktuell bestehender Covid-Maßnahmen können Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums einsehen. 


Für Details hierzu blicken Sie bitte in unser Covid-Update zum 01. Juni 2022 unter diesem Newsblog: Am 01. Juni 2022 ist die 1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (2. COVID-19-BMV) in Kraft getreten (hier abrufbar), welche mit Stand 01. August 2022 vorerst bis zum 23. Oktober 2022 in Geltung bleibt.