Update - Stand 19. Oktober 2020, 15:58 Uhr
In der ORF-Sendung Bürgeranwalt wurde am Wochenende erneut die Ungleichbehandlung von freiberuflich tätigen schwangeren PhysiotherapeutInnen aufgerollt. Hier können Sie den Beitrag ansehen. Schwangere freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen müssen einen Amtsarzt/eine Amtsärztin aufsuchen, um von diesem/dieser bestätigt zu bekommen, dass das Tragen von Masken die Gesundheit des ungeborenen Kindes und der Schwangeren gefährden kann. Die SVS muss amtsärztliche Gutachten akzeptieren.
Die Frage "Kann ich einen Verdienstentgang wegen behördlicher „Absonderung“ nach dem Epidemiegesetz geltend machen?" ist nun in unserem Bereich mit Fragen und Antworten für Mitglieder von Physio Austria beantwortet.