Update - Stand 19. Februar 2021, 10:03 Uhr
Mit 18. Februar 2021 ist die erste Novelle zur seit 8. Februar bis zum 17. Februar 2021 geltenden 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 4. COVID-19-SchuMaV in Kraft getreten.
Die wichtigsten Punkte für Ihren beruflichen Alltag:
• Für BetreiberInnen (freiberufliche PhysiotherapeutInnen) und MitarbeiterInnen gilt eine wöchentliche Testpflicht und bei Kunden/PatientInnenkontakt eine FFP2-Maskenpflicht.
• Für Gesundheitsdienstleistungserbringer gilt eine wöchentliche Testpflicht und bei Kunden-/PatientInnenkontakt eine FFP2-Maskenpflicht.
Alle Informationen finden Sie in diesem von uns zusammengefassten Dokument.
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| Anhang | Größe |
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| erste_novelle_zur_4._covid-19-schutzmassnahmenverordnung (1).pdf | 256.94 KB |