Fr., 19.02.2021

Update - Stand 19. Februar 2021, 10:03 Uhr

Mit 18. Februar 2021 ist die erste Novelle zur seit 8. Februar bis zum 17. Februar 2021 geltenden 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 4. COVID-19-SchuMaV in Kraft getreten.

Die wichtigsten Punkte für Ihren beruflichen Alltag:

• Für BetreiberInnen (freiberufliche PhysiotherapeutInnen) und MitarbeiterInnen gilt eine wöchentliche Testpflicht und bei Kunden/PatientInnenkontakt eine FFP2-Maskenpflicht.
• Für Gesundheitsdienstleistungserbringer gilt eine wöchentliche Testpflicht und bei Kunden-/PatientInnenkontakt eine FFP2-Maskenpflicht.

Alle Informationen finden Sie in diesem von uns zusammengefassten Dokument.