Fr., 18.09.2020

Update - Stand 18. September 2020, 19:50 Uhr

Aussetzung der Bewilligungspflicht durch ÖGK und BVAEB weiterhin in Geltung: Die im März 2020 durch die ÖGK als auch durch die BVAEB im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossene Maßnahme der bundesweiten Aussetzung der Bewilligungspflicht bleibt bis auf Widerruf weiterhin in Geltung. Wir werden Sie wie bisher, sobald uns Änderungen bekannt gegeben werden, umgehend zum Zeitpunkt der Wiedereinführung der Bewilligungspflicht auf unserer website informiert halten.