Di., 18.05.2021

Update - Stand 18. Mai 2021, 9:34 Uhr

Mit 19. Mai 2021 tritt die COVID-19-Öffnungsverordnung (COVID-19-ÖV) in Kraft. Diese COVID-19-ÖV bringt ab 19. Mai 2021 in ihrer Fassung der 1. Novelle auch Neuerungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen der physiotherapeutischen Berufsausübung mit sich. Die relevanten Regelungen für Ihre Berufsausübung haben wir für Sie wie gewohnt in einer praxinahen Darstellung zusammenfasst. Sie können diese Information hier abrufen.