Update - Stand 18. Februar 2021, 13:12 Uhr
Mit der Änderung der Verordnung betreffend die Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich wurde eine Priorisierung der Zielgruppen vorgenommen, die auch Angehörige der Gesundheitsberufe betrifft:
"§1.(1) Nach Maßgabe dieser Verordnung können die nach den Bundesgesetzen krankenversicherten Personen bzw. deren anspruchsberechtigte Angehörige mit dem vom Bund ab Verfügbarkeit zur Verfügung gestellten Impfstoff gegen SARS-CoV-2 geimpft werden.
(2) Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien haben die Impfungen prioritär an folgenden Personengruppen durchzuführen:
...
3. ab 15. Februar 2021 zusätzlich an
a) Angehörigen der Gesundheitsberufe, sowie
b) Personen, die in der mobilen Pflege tätig sind
Physio Austria ist bereits um eine Klärung bemüht, wie diese Verordnung von den Impfgremien in den Bundesländern umgesetzt wird. Sobald uns dazu entsprechende Informationen vorliegen, werden wir umgehend darüber informieren.
Achtung, PhysiotherapeutInnen in Salzburg: Die Vormerkung zur Impfung ist mittlerweile für alle freigeschaltet. PhysiotherapeutInnen sind derzeit der Rubrik "Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie III" zugeordnet. Folgen Sie diesem Pfad.