Fr., 18.12.2020

Update - Stand 18. Dezember 2020, 14:50 Uhr

Wie den Medien zu entnehmen ist, steht ein Freistellunganspruch für Schwangere in Kontaktberufen kurz vor der Umsetzung. Diese Regelung soll bislang jedoch ausschließlich DienstnehmerInnen betreffen. Da die Thematik bzw. Problematik ebenso Kolleginnen in der Freiberuflichkeit betrifft, ist Physio Austria mit MTD-Austria weiter mit der Thematik intensiv befasst um auch hier - wie auch schon vor Monaten von der Volksanwaltschaft gefordert - bei Bedarf einen Anspruch geltend machen zu können , z.B. im Sinne eines vorzeitigen Wochengeldes. Sobald es hier neue Entwicklungen und Erkenntnisse gibt, werden wir darüber informieren. Betroffenen empfehlen wir zudem, sich auch an die Volksanwaltschaft zu wenden.

 

Im Rahmen einer großangelegten Presse-Offensive sind heute zahlreiche Presseaussendungen von Physio Austria und einer eigens zurate gezogenen PR-Agentur veröffentlicht worden. Eine der bundesweiten Aussendungen finden Sie hier. Die Kronen Zeitung hat bereits berichtet.